20-09-2012, 08:52
Mal eine Frage zu meiner aktuellen Konstellation.
Für das letzte Quartal hat das Jobcenter anteiliges Sozialgeld
für den Umgang an mich ausbezahlt.
Es gedenkt allerdings für das lfd.Quartal, meine Unterhaltszahlungen an die
Kinder als Einkommen der Kinder anzurechnen und vom Bedarf abzuziehen.
Das BSG hat mit Urteil vom 2.7.2009, B 14 AS 75/08 R entschieden, das
Ansprüche aus Unterhalt auf den Träger übergehen, wenn dieser für den
Bedürftigen in Vorleistung treten muß.
Zitat:
Leitsatz:
"3. Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den sorgeberechtigten Elternteil für die Zeit der Wahrnehmung des Umgangsrechts bei einem anderen Elternteil gehen auf den Grundsicherungsträger über und sind von diesem bei den Familiengerichten durchzusetzen."
"22 ) 3. Eventuell bestehende unterhaltsrechtliche Ansprüche der Kinder (Kläger zu 2 bis 4) gegen ihren Vater, die die Kosten der Lebensführung während der Dauer des Aufenthaltes bei ihrer Mutter umfassen, stehen ihrem Anspruch auf Gewährung von Sozialgeld für diese Zeiten nicht entgegen. § 33 Abs 1 SGB II macht deutlich, dass Unterhaltsansprüche, die der vermeintlich Unterhaltspflichtige nicht erfüllt, auf den Grundsicherungsträger übergehen. Solche tatsächlich nicht erfüllten Unterhaltsansprüche können vom Grundsicherungsträger nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen als Einkommen oder verwertbares Vermögen berücksichtigt werden."
In dem Fall wohnten die Kinder bei dem Vater und besuchten ihre Mutter.
Der Vater ist also BET und leistet Naturalunterhalt.
Bei mir hat KM keine Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und lebt anscheinend von Unterhalt, Wohngeld und Kindergeld ganz auskömmlich.
Die Frage ist im Prinzip, ob diese Begründung auch auf meinen Fall zutrifft.
In meinem Fall ist ja KM der BET. Kann ich also das Jobcenter darauf verweisen, das sich dieses die Knete bei KM höchstselbst einklagen muß (nämlich den Ersatz für
den zu leistenden Naturalunterhalt in Euro) und aufhören soll, mich als Erfüllungsgehilfen zu mißbrauchen?
Im Endergebnis könnte das dann allerdings dann darauf hinauslaufen, das bei einem Überleitungsanspruch unmittelbar der Umgangsboykott folgt. Kein Umgang = Mehr Geld für Mutti.
Ich habe allerdings noch von keinem solchen Fall gehört, wenn die Mutter NICHT ALGII Bezieherin ist.
Für das letzte Quartal hat das Jobcenter anteiliges Sozialgeld
für den Umgang an mich ausbezahlt.
Es gedenkt allerdings für das lfd.Quartal, meine Unterhaltszahlungen an die
Kinder als Einkommen der Kinder anzurechnen und vom Bedarf abzuziehen.
Das BSG hat mit Urteil vom 2.7.2009, B 14 AS 75/08 R entschieden, das
Ansprüche aus Unterhalt auf den Träger übergehen, wenn dieser für den
Bedürftigen in Vorleistung treten muß.
Zitat:
Leitsatz:
"3. Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den sorgeberechtigten Elternteil für die Zeit der Wahrnehmung des Umgangsrechts bei einem anderen Elternteil gehen auf den Grundsicherungsträger über und sind von diesem bei den Familiengerichten durchzusetzen."
"22 ) 3. Eventuell bestehende unterhaltsrechtliche Ansprüche der Kinder (Kläger zu 2 bis 4) gegen ihren Vater, die die Kosten der Lebensführung während der Dauer des Aufenthaltes bei ihrer Mutter umfassen, stehen ihrem Anspruch auf Gewährung von Sozialgeld für diese Zeiten nicht entgegen. § 33 Abs 1 SGB II macht deutlich, dass Unterhaltsansprüche, die der vermeintlich Unterhaltspflichtige nicht erfüllt, auf den Grundsicherungsträger übergehen. Solche tatsächlich nicht erfüllten Unterhaltsansprüche können vom Grundsicherungsträger nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen als Einkommen oder verwertbares Vermögen berücksichtigt werden."
In dem Fall wohnten die Kinder bei dem Vater und besuchten ihre Mutter.
Der Vater ist also BET und leistet Naturalunterhalt.
Bei mir hat KM keine Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und lebt anscheinend von Unterhalt, Wohngeld und Kindergeld ganz auskömmlich.
Die Frage ist im Prinzip, ob diese Begründung auch auf meinen Fall zutrifft.
In meinem Fall ist ja KM der BET. Kann ich also das Jobcenter darauf verweisen, das sich dieses die Knete bei KM höchstselbst einklagen muß (nämlich den Ersatz für
den zu leistenden Naturalunterhalt in Euro) und aufhören soll, mich als Erfüllungsgehilfen zu mißbrauchen?
Im Endergebnis könnte das dann allerdings dann darauf hinauslaufen, das bei einem Überleitungsanspruch unmittelbar der Umgangsboykott folgt. Kein Umgang = Mehr Geld für Mutti.
Ich habe allerdings noch von keinem solchen Fall gehört, wenn die Mutter NICHT ALGII Bezieherin ist.