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Unterhaltsvorschuss: Durchgriff auf Pflichtige noch radikaler
#12
(19-02-2012, 18:12)Camper1955 schrieb: Warum Unterhaltsvorschuss mit 12 eingestellt wird, war mir schon immer ein Rätsel.

Wieso? Das ist ein Punkt, der nur beweist, wie verrannt und fehlgläubig die deutsche Unterhaltsfetischgesellschaft ist. Sie geht immer davon aus, dass man nur einen Pflichtigen braucht und die Unterhaltswelt ist wieder in Ordnung. Wenn dieser eine ausfällt, müsse der Staat an seine Stelle treten. Das ist natürlich vollkommen Quatsch. Es gibt zwei Pflichtige und die Längenbegrenzung hatte durchaus mal ihre Begründungen.

Der Unterhaltsvorschuss ist nämlich kein Ersatz für Unterhalt, sondern eine Sozialleistung für den Übergang. Genau deshalb ist er begrenzt. Mit dem Unterhalt ist er nur insoweit verbunden, dass seine Höhe davon rechnerisch abgeleitet wird

Begrenzt in der Länge ist er, weil nach den langen sechs Jahren erwartet werden kann, dass sich der andere Unterhaltspflichtige auf die Situation einstellen konnte und seiner eigenen Pflicht genügt, nämlich selbst Unterhalt zu erwirtschaften. Begrenzt ist er ausserdem, weil er nur für die Übergangszeit gedacht war, bis andere Elternteil einen Unterhaltstitel erstreitet. Das war 1978 noch aufwendiger.

Begrenzt auf das Kindesalter 12 ist er, weil erwartet werden kann, dass der andere Unterhaltspflichtige diesem Alter selbst Unterhalt erwirtschaften kann.

Das sind die Maßstäbe von 1978, als er eingeführt wurde. Richtig ist, dass die Alters- und Zeitbegrenzung heute unsinnig ist. Eigene Erwerbsmöglichkeiten bestehen dank enorm verbesserter Kinderbetreuung heute bereits, wenn das Kind 3 Jahre alt geworden ist und einen Titel zu erstreiten dauert heute maximal zwei Monate. Eine Anpassung und Gleichstellung mit dem sich verändernden Unterhaltsrecht, eine Begrenzung auf zwei Monate und ein Kindesalter von drei Jahre sind also dringend überfällig.

Mit der Einführung des Kinderzuschlages hätte man den Unterhaltsvorschuss ohnehin längst komplett abschaffen bzw. zusammenlegen können. Kinderzuschlag wird einkommensabhängig für dis zu drei Jahre bezahlt, Reiche bekommen ihn nicht. Das ist viel zielgerichteter.
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RE: Unterhaltsvorschuss: Durchgriff auf Pflichtige noch radikaler - von p__ - 19-02-2012, 19:21

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