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Ruhendes Verfahren
#6
War beim JA. Zur Info: Habe Antrag gestellt auf alleiniges Sorgerecht und Gutachten bei wem das Kind besser aufgehoben ist.
Es gab die Möglichkeit das Verfahren ruhen zu lassen und zur Familienberatung zu gehen. Eventuell hätte sie mir danach aussergerichtlich das gem. S. gegeben. Wäre aber nicht passiert, und hätte wieder mal ganz brav sein müssen damit es klappt. Von Tacheles reden bei der Familienberatung ganz zu schweigen.
Habe jetzt das Angebot gemacht: Gem. S. gegen Einstellung des Verfahrens. Das Kind kann bei ihr bleiben. Dann gehen wir zur Familienberatung. Kein ruhendes Verfahren. Da die Richterin über alleinige Sorge entscheidet und aussergerichtlich auch kein Aufenthaltsbestimmungsrecht festgelegt wird, kann ich dieses verhindern.
Sollte sie auf das meinerseits äußerst wohlwollende Angebot nicht eingehen läuft das Verfahren weiter. Es kommt zum Gutachten und Ihre Vorgeschichte wird aufgerollt. Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher das sie das Angebot ablehnt. Da sie generell ein Problem mit Vertrauen hat.
lg
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Ruhendes Verfahren - von Absurdistan - 13-02-2012, 19:58
RE: Ruhendes Verfahren - von p__ - 13-02-2012, 22:59
RE: Ruhendes Verfahren - von Absurdistan - 13-02-2012, 23:42
RE: Ruhendes Verfahren - von Pistachio 00 - 18-02-2012, 19:34
RE: Ruhendes Verfahren - von jenpa - 21-02-2012, 19:39
RE: Ruhendes Verfahren - von Absurdistan - 22-02-2012, 10:13
RE: Ruhendes Verfahren - von Absurdistan - 23-02-2012, 00:09

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