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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#13
Liebes Forum,

nachdem ich Auskunft über meine wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber dem Amt erteilt habe,
kam heute nun folgender Brief:

Sehr geehrter Herr xy,

Ihr Schreiben vom 12.03. ist bei uns am 13.03. eingegangen.
Hierzu haben wir folgende Fragen und bitten um Beantwortung:

1. Sie führen berufsbedingte Aufwendungen für Ihre Vollzeitbeschäftigung auf.
Teilen Sie uns bitte die genaue Anschrift Ihres Arbeitsortes mit, damit Ihre Kilometerangabe und die daraus resultierenden Aufwendungen nachprüfbar sind.
Andernfalls kann eine Berücksichtigung der Kosten nicht erfolgen.
( Ich hatte lediglich die PLZ und Ort mitgeteilt, nicht jedoch meinen Arbeitgeber)

2. Den Fragebogen "Angaben zur Unterhaltssache" wurde von Ihnen nicht unterschrieben.
Weiterhin haben Sie keine Angaben zu Ihren Personalien sowie Arbeitgeber getätigt.
Wir haben diesen Fragebogen diesem Schreiben nochmals beigefügt mit der Bitte, diesen vollständig auszufüllen und unterschrieben an uns zurück zu senden. Wir dürfen Sie bitten, mit Ihrer Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten zu bestätigrn.
Gemäß § 1605 BGB sind Sie echtlich verpflichtet, Auskunft zu erteilen.

Dann geht es mit Gelaber weiter bis zum Schlussabsatz, der da heisst:

Des weiteren darf an dieser Stelle nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Kindesmutter ihrer Tochter Kost und Logis unentgeltlich zur Verfügung stellt und dadurch durch Gewährung von Naturalunterhalt in erheblichem Umfang nachkommt und diese Form der Unterhaltsgewährung von Ihrer Tochter akzeptiert wird,
was zwangsläufig zur Minderung des Barunterhaltes führt.

Aus dem letzten Absatz lese ich heraus, dass es doch in erster Linie darum geht dem entsorgten Vater mal wieder nur die Kohle aus der Tasche zu ziehen.
In meinem Anschreiben ans Amt habe ich darauf hingewiesen, dass die Mutter im Eigenheim lebt und gebeten, dass dies entsprechend der Wohngegend
mit einem erheblichen Mietvorteil anzurechnen ist.

Was denkt Ihr?
Ist das alles so richtig von diesen Parasiten?
Wie soll ich mich verhalten und reagieren?
Was sollte ich dem Amt nun antworten?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG
masku
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von masku - 16-03-2012, 17:44
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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