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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#14
(16-03-2012, 17:44)masku schrieb: Wie soll ich mich verhalten und reagieren?
Es ist bereits alles geschrieben!

(16-03-2012, 17:44)Jugendamtstusse schrieb: Des weiteren darf an dieser Stelle nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Kindesmutter ihrer Tochter Kost und Logis unentgeltlich zur Verfügung stellt und dadurch durch Gewährung von Naturalunterhalt in erheblichem Umfang nachkommt und diese Form der Unterhaltsgewährung von Ihrer Tochter akzeptiert wird, was zwangsläufig zur Minderung des Barunterhaltes führt.
Läßt Du Dich etwa durch so ein Geschwurbel beeindrucken?

Also wirklich, die Mädels dort denken immer noch und immer wieder, dass sie mit sowas durchkommen. *Kopfschüttel*

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von blue - 16-03-2012, 19:22
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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