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Verzicht auf Kindesunterhalt ist nicht möglich....
#5
(20-02-2012, 07:45)Camper1955 schrieb: Der betreuende Elternteil verpflichtet sich dann, im Fall dass das Kind vom regulär Barunterhaltspflichtigen Unterhalt fordert, diesen umgehend an den Barunterhaltspflichtigen zurück zu zahlen.
Ohne weitere Hinweise zum vom @camper zitierten, ist dieser Satz ziemlich lustig.

"Muddi verpflichtet sich, dass vom 3-jährigen Kind geforderte Geld an den Barunterhaltspflichtigen zurückzuzahlen." Vielleicht sollte man in so einem Fall das 3-jährige Kind mal aufklären, dass Muddi ja die eigentliche Forderin ist. Ganz schön verzwickte Sache das! Big Grin
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RE: Verzicht auf Kindesunterhalt ist nicht möglich.... - von blue - 20-02-2012, 12:42

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