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Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt
#25
(22-02-2012, 16:26)Sixteen Tons schrieb: (...)
Zu Recht würde ich als Steuerzahler allerdings erwarten, das der Einzelfall zu prüfen wäre, wenn es nicht um den Mindestunterhalt geht. Dann könnte ich auch eine zweistellige DDT Stufe titulieren lassen und bin sofort bedürftig.
Du Schlingel...Wink

Aber im Ernst...
Es gibt durchaus widersprüchliche Konstellationen.
Gesetzt den Fall:
Vater erwirtschaftet 1800 Netto
2 Kinder über 13, Standardumgang,
angemessene Wohnung, lebt allein (zeitweilig mit Kindern)

Nach OLG-Tabelle titulierter KU nach Gehaltsstufe 2: 2x 356€
1800-712=1088
Damit ist der Vater nach Zocker-OLG-Richtlinien kein Mangelfall, er unterschreitet nicht den Selbstbehalt von 950, auch nicht den Bedarfskontrollbetrag von 1050.

Damit geht er nun zum JC und beantragt Aufstockung nach SGB II. Und siehe da, satte Bedürftigkeit:
Bedarf ca. 1191,
Freibeträge min 330€,
anrechenbares Einkommen(Netto - Freibeträge - KU)
1800 - Freibeträge - Mindest-KU = 814€ >Aufstockung 377€
1800 - Freibeträge - KU Stufe 2 = 771€ >Aufstockung 420€

Kinder, vertreten durch KM, fordern Stufe 2 gem. Titel.
JC verlangt Titel min. runter auf gesetzlichen Mindest-KU.

Was nun? Ein Regelungswiderspruch. Wer setzt sich durch?
.


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RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 11:37
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 14:18
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 18:19
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