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Unterhaltsberechnung
#23
Hallo Ihr,

@Sixteen Tons: Danke für die Mitteilung Deiner Erfahrungen. Konnte mich schon ein wenig beruhigen. Ich war halt schon mal bei der Schuldnerberatung der Caritas, und die hatten mir halt die netten Dinge erzählt wie: für immer NEGATIVEINTRAG in der Schufa, nie wieder Kreditwürdig, wir dürften nichts mehr ansparen, sondern müssten alles sofort an die Gläubiger abtreten.
Bis jetzt können wir unsere Kredite schon noch bedienen. Also nicht nur Zinsen zahlen, sondern auch die Tilgung. Manchmal halt bissel verspätet, hat aber andere Gründe gehabt (Ex-Chef meines Mannes hat über Monate nicht den vollen Lohn gezahlt). Ist aber ne andere Geschichte... Was ich damit sagen will: Wir haben bis jetzt immer unsere Kredite zurück gezahlt, und z.B. unser Autokredit läuft "nur" noch bis Dezember 2013. Ist für uns halt in absehbarer Zeit erledigt. Ein Problem bekommen wir dann, wenn wir den Prozess verlieren, und außer dem höheren KU dann auch noch die Gerichtsverfahren unsere Anwältin, und die Anwältin der EXE bezahlen müssen. Aber ich habe ja für Montag einen Termin bei unserer neuen Anwältin und hoffe natürlich, dass sie mir sagt, dass sie noch was retten kann.
Werde mir Deinen Link mal anschauen, und mich gerne bei Rückfragen über ne PN an Dich wenden. Vielen Dank für das Angebot!

@p: Anträge auf ALGII und Kinderzuschlag haben wir bereits letztes Jahr gestellt, sind abgelehnt, weil wir mit dem Einkommen über dem Bedarf liegen. Ich erhalte noch bis zum 31.07.2012 ALGI, und dass wird ja voll mit angerechnet. Ab dem 01.08.2012 sieht das anders aus, falls ich bis dahin noch keine neue Stelle gefunden habe, haben wir Anspruch aufstockend auf ALGII oder auf Kinderzuschlag. Müssen wir dann neu beantragen. Habe dazu auch nochmal ne Rückfrage: Mir hat mal ein Bekannter erzählt, wenn wir Hartz4 beziehen würden (auch aufstockend), bräuchten mein Mann keinen KU mehr zahlen, weil wir wären ja dann Existenzminimum. Aber ich kann das so nicht glauben, weil bei der Bedarfsermittlung wird doch vom Einkommen meines Mannes der Freibetrag von 330€ und der gezahlte KU in Höhe von 260€ abgezogen. Und wir bekommen doch dann die Differenz zwischen dem verbleibenden Netto und dem ermittelnden Bedarf vom JC. Wenn der KU doch vom Einkommen abgezogen wird, können wir doch nicht die Zahlung einstellen. Das war doch wohl ne Fehlinfo, oder?
Aber ich will ja mal hoffen, dass ich bis dahin endlich wieder eine neue Arbeit gefunden habe. Dann hat sich das sowieso erledigt.

@Sixteen Tons und p: Habt Ihr beide Erfahrungen mit einem "P"-Konto? Wäre sowas für uns ratsam? Haben bis jetzt nur ein normales Girokonto. Was wäre denn bei einem "P"-Konto zu beachten? Wäre das mit Nachteilen für uns verbunden?

@Angel: Habe mir Deinen Thread mal angeschaut. Kommt mir einiges doch sehr bekannt vor. z.B. hat der Richter sich auch geweigert, die 5%-Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen vom Netto abzuziehen, weil er ja noch nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen würde.
An Wohnungskosten würden uns lt. dem JC (Hartz4) ca. 500€ zustehen, für ne 4-köpfige Familie. Wir bekommen keine Wohnungskosten anerkannt, mit der Begründung, in dem Selbstbehalt wären Wohnunskosten in Höhe von 360€ berücksichtigt. Dieser Satz würde für alleinstehende unterhaltspflichtige Väter gelten, genauso wie für unterhaltspflichtige Väter, die eine neue Familie gegründet haben. Die neue Familie interessiert nicht, und die höheren Wohnungskosten (Differenz zwischen 360€ und 500€ lt. JC) wird nicht anerkannt. Gericht setzt uns somit unter den HARTZ4-Satz.
Im Gegenzug wird sogar noch ein geldwerter Vorteil in Höhe von 400€!!!! angerechnet, weil wir bei meinen Eltern im Haus wohnen. Angeblich mietfrei! Vorgelegte Mietverträge und Kontoauszüge, aus denen die mtl. Zahlungen hervorgehen, werden genauso ignoriert, wie das schriftliche Zeugnis, welches meine Eltern geschrieben haben, um die mtl. Zahlungen zu bestätigen. D. h. dass mein Mann auf sein Netto z.Zt. noch ein fiktives Einkommen in Höhe von 400€ angerechnet bekommen soll, für mietfreies Wohnen, was aber nicht der Tatsache entspricht! Und die tatsächlich entstehenden Wohnungskosten werden einfach ignoriert, mit dem Hinweis, die seien im Selbstbehalt berücksichtigt. Das ist ja der nächste Punkt, der mich so aufregt, wir haben schriftlich nachgewiesen mit Vertrag und Kontoauszügen, dass Zahlungen an meine Eltern fliessen (es besteht noch eine Hypothek auf dem Haus, meine Eltern sind mittlerweile Rentner, haben garnicht die Möglichkeit, uns hier umsonst wohnen zu lassen), und das wird alles ignoriert. Weiterhin werden meinem Mann nur 360€ Wohnungskosten für die gesamte Familie zugestanden (unter Hartz4), aber bei der Anrechnung eines geldwerten Vorteils wg. angeblich mietfreiem Wohnens werden 400€ zu Grunde gelegt? Ergibt doch alles keinen Sinn!
Aber gut, wir werden den Montag abwarten, was die neue Anwältin so sagt. Ich denke, dass mit dem angeblichen Wohnvorteil können wir aus der Welt schaffen. Die versuchen halt alles, um das Einkommen fiktiv zu erhöhen. Aber ich hoffe mal nicht, dass die damit durchkommen. Wäre ja der Mega-Hammer.
Wie Du siehst, versucht die Ex auch alles, um uns das Leben zur Hölle zu machen. Habe mich seit heute morgen wieder etwas gefangen, und in mir ist der Kämpfergeist erwacht. Big Grin
Wünsche Euch auch alle Kraft der Welt für die Kämpfe mit Behörden und der Ex! Werde Euch auf dem Laufenden halten, was die Anwältin nächste Woche so sagt.

LG, Familienmensch. Heart
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Unterhaltsberechnung - von familienmensch - 07-03-2012, 12:10
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