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Unterhaltsberechnung
#36
(09-05-2012, 10:06)p schrieb: ... Protokolle und Schriftsätze kenne ich nicht,...

Im Protokoll stand auch so gut wie garnichts drin. Lediglich, dass auf die Hinzuziehung eines Protokollführers verzichtet wurde, wobei mein Mann da garnicht nach gefragt wurde, ob er bereit ist, darauf zu verzichten, und dann wurden nur der Antrag der Gegenseite und der Widerantrag meines Mannes erwähnt, und dass keine gütliche Einigung zu erzielen sei.

Weiterhin hat die Anwältin der KM dann noch ein Schreiben dem Richter vorgelegt. Das war das von mir erwähnte Schreiben mit den falschen Anschuldigungen. Da hat unser Anwalt eine Frist von einer Woche bekommen, dazu Stellung zu nehmen. Dies ist auch noch im Protokoll erwähnt. (Das war das Schreiben, wo ich schrieb, dass unser Anwalt erst am Tag des Fristablaufes an das Gericht geantwortet hat, also Stellungnahme abgegeben hat, ohne uns vorher über dieses Schreiben zu unterrichten. Der hat sich dann einfach irgend etwas zusammengereimt, und irgend ein "Larifari" an das Gericht geschrieben, ohne auf die Vorwürfe wirklich einzugehen. Wobei für alles Beweise vorliegen, und zu dem Zeitpunkt unserem Anwalt schon seit ca. 5 Monaten vorgelegen haben, dass diese Anschuldigungen alle aus der Luft gegriffen sind, und für alles das Gegenteil bewiesen werden kann.)

Dann stand da nur noch drin, dass auf Grund der Nichteinigung ein Verkündungstermin stattfindet, in dem das Urteil des Richters verkündet wird. Also der Termin wurde in dem Protokoll genannt.

So, in dem Urteil nach dem Verkündungstermin stand dann nur die neue KU-Höhe fest, und wie der Richter diese errechnet hat.
Den Vorwürfen der Gegenseite wurde recht gegeben, da unser Anwalt ja nicht das Gegenteil bewiesen hat, obwohl die Beweise vorliegen. Also teilweise auch dem Gericht, jedoch ohne Erläuterungen (wofür die Kredite benötigt wurden, s.o. Beitrag).

Weiterhin steht halt immer wieder mal der nette Satz:"... die behaupteten und nicht nachgewiesenen Schuldverpflichtungen...", obwohl zu diesen Schuldverpflichtungen die Kreditverträge samt Kontoauszügen, dass diese Kredite auch tatsächlich jeden Monat zurück gezahlt werden, dem Gericht vorliegen. Nur fehlen eben die oben erwähnten Erläuterungen hierzu. Aber das die Kredite bestehen und mtl. bedient werden, hatte das Gericht schwarz auf weiss vorliegen.

Der Richter erkennt diese Schulden dann nicht an, mit der Begründung, sie wären nicht nachgewiesen, sondern nur behauptet.
Und darauf will halt unsere neue Anwältin aufbauen. Sie will argumentieren, dass die Kreditunterlagen alle vorliegen, und wenn das Gericht dazu noch Ausführungen haben möchte, wofür diese benötigt wurden, hätte das Gericht diese Ausführungen halt anfragen sollen.

Ja, mir ist auch lieber, dass wir nun eine Anwältin haben, die uns ganz realistisch sagt, dass es uns auch passieren kann, dass das OLG die Beschwerde ablehnen wird. Unser alter Anwalt hat nie so ehrlich mit uns gesprochen. Der hat uns erzählt, wir bräuchten eigentlich garnichts mehr bezahlen, wir bekämen PKH, etc.
Alles nur dummes Geschwätz!

Das Chancenabschätzungen keine sachliche Grundlage haben, sondern nur Mutmaßungen sind, ist mir schon klar. Ich dachte nur, vielleicht gibt es Erfahrungswerte, dass das OLG Koblenz nicht immer 100% pro Mami eingestellt sind, sondern auch den KV mal ne Chance lässt. Weil unser Richter am AG ist IMMER 100% für die Mutti...Dodgy
Der Richter ist allgemein bekannt dafür.

Wir zahlen nach Vereinbarung mit unserer Anwältin auch weiterhin nur den alten KU. Um Zahlungswillen zu zeigen. Wobei nach der Rechnung der Anwältin, wenn sie das mit dem Kredit so durchbekommt, wir auch nach der alten KU-Höhe jetzt schon ca. 100,00€ mtl. zuviel zahlen.
Aber sie hat uns auch empfohlen, nicht die neue Höhe zu zahlen, da ansonsten damit bestätigt wäre, dass wir in der Lage sind, diesen Unterhalt zu zahlen. Das dies nur mit Hilfe meiner Verwandtschaft, also mit Krediten von diesen möglich wäre, interessiert das Gericht wohl nicht.

Sie hat auch mit der Anwältin der Gegenseite Kontakt aufgenommen, und sich mit dieser geeinigt, dass erst einmal bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens der alte KU weitergezahlt wird, und dass die Anwältin der KM keine Zwangsvollstreckungsmassnahmen gegen meinen Mann einleiten wird, da der Richter in seinem Urteil ja die sofortige Vollstreckbarkeit mit eingebaut hat.

Wir hoffen mal das Beste.

LG, Familienmensch. Heart
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