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Mutwillige Unterhaltsleistungsungähigkeit durch Elternzeit
#1
Hallo, würde mal gerne wissen ob man da was reissen kann?
Meine Ex ist Unterhaltspflichtig für 2 Kinder aus einer anderen Beziehung. Eigentlich sollte ich in Elternzeit gehen. War schon alles beantragt und durch. Dann zog sie aus, hat das Kind sofort umgemeldet. Da ich nicht mehr mit dem Kind im Haushalt lebte wurde mir die Elternzeit wieder aberkannt.
Da es für sie ja die Möglichkeit gibt das Kind von mir betreuen zu lassen, wäre sie dann nicht eigentlich verpflichtet arbeiten zu gehen und Unterhalt zu zahlen? Sie hat das alleinige Sorgerecht und kann somit bestimmt machen was sie will.
lg
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Mutwillige Unterhaltsleistungsungähigkeit durch Elternzeit - von Absurdistan - 11-03-2012, 19:07

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