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Nachgehender Betreuungsunterhalt - schon Auswirkungen wg. BGH Urteil vom November ?
#5
Moin zusammen.

Nee, ich meine das Senatsurteil vom 1.Juni 2011 - XII ZR 45/09 -respektive das Versäumnisurteil vom 15.06.2011 - XII ZR 94/09 -.

Meine Exe war nach der Geburt unserer Tochter 2003 drei Jahre lang im Erziehungsurlaub und arbeitet seit 2006 wieder ununterbrochen 30 Stunden wchtl. als Bankerin. Sie gilt dort als Leistungsträgerin, typisch -bei der Gerissenheit und Skrupellosigkeit ....

Tochter ist jetzt in der 3.Klasse mit überdurchschnittlichen Leistungen ( nur 1en und 2en ) , soll ab übernächstes Jahr voraussichtlich aufs Gymnasium. Bei der Bank, bei der Exe arbeitet, kann sie locker auf 39 Std. aufstocken - kein Problem bei über 1200 Beschäftigten. Nachmittägliche Betreuung durch Offenen Ganztag und Großeltern ist auch kein Problem.
Im Übrigen werde ich - da gemeinsames Sorgerecht besteht - nur einem Wechsel auf ein Ganztagsgymnasium zustimmen .

Ich versuche noch die Scheidung in diesem Jahr durchzukriegen, bin mir allerdings darüber im Klaren, dass Exe vesuchen wird, Scheidung bis zum Erbrechen hinauszuzögern, wenn sie keine nachehelichen BU erhält - darum auch die Anfrage.

Wie wäre es am Günstigsten, taktisch vorzugehen ? Erst BU zahlen ( um Scheidung durchzukriegen ) und dann verweigern ?; von vornherein BU ablehnen ? Keine Ahnung - außer dass ich an dieses .......... keinen Cent freiwillig zahle !

Viele Grüße
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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RE: Nachgehender Betreuungsunterhalt - schon Auswirkungen wg. BGH Urteil vom November ? - von ArJa - 23-03-2012, 11:41

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