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unterhaltstitel sieben monate vor volljährigkeit?!
#5
stimmt - danke P, also erstmal hinauszögern, ermittlungsbogen nicht ausfüllen bringt ja schonmal zeit... prosabrief mit auskünften bringt zeit.... zeit zeit... kann mir kaum vorstellen dass dann z.b. im sommer noch großartig geklagt wird - der sinn eines titels besteht ja darin den unterhalt fürs kind sicherzustellen - und das geld fliesst ja jeden monat per dauerauftrag, zudem bezahlt sie mehr als nötig!

aber am tag der unterschrift kann man durchaus drauf bestehen, dass eine laufzeitbegrenzung eingesetzt wird - oder? befristung wäre sehr bedeutend da ab 18 ihr ex probleme hätte da er weit über 3 riesen netto hat, er möchte vermeiden dass er in die berechnung ab 18 miteinbezogen wird....
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RE: unterhaltstitel sieben monate vor volljährigkeit?! - von camparsoneu - 30-03-2012, 10:56

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