20-04-2012, 13:43
Hallo,
im Netz finde ich widersprüchliche Angaben zu einer Anwaltspflicht bei Familiengerichtssachen. Wer kann dies genau aufklären.
Frage:
a) Bei welchen Streitigkeiten benötige ich einen (Unterhalt /SR etc)
b) Ab wann benötige ich einen, auch schon für etwaige Güteverhandlungen ?
Danke
im Netz finde ich widersprüchliche Angaben zu einer Anwaltspflicht bei Familiengerichtssachen. Wer kann dies genau aufklären.
Frage:
a) Bei welchen Streitigkeiten benötige ich einen (Unterhalt /SR etc)
b) Ab wann benötige ich einen, auch schon für etwaige Güteverhandlungen ?
Danke