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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#26
@sorglos

Zitat:Ich bitte Sie, dieses Schreiben Ihrem Vorgesetzten vorzulegen.

Nein man bittet nicht,...sonder ersucht. Das ist dann sowas wie ein klarer Befehl an den Schwachmaten im Amt.

Daher: "Ich ersuche Sie, dieses Schreiben Ihrem Vorgesetzten unverzüglich vorzulegen."
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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von terrax - 22-05-2012, 09:57

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