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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#79
(19-10-2012, 19:18)beppo schrieb: "Zwar hat sich der Antragsteller darin verpflichtet (gerichtlicher Vergleich zur vorläufigen Absenkung meiner horrenden Unterhaltszahlungen in Höhe von 2.950,- / Monat), den Mindestunterhalt zu zahlen, jedoch wäre diese Vereinbarung nicht beachtlich, wenn diese Verpflichtung zu einer Zahlung in einer Höhe führt, die den Antragsteller nicht den Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern lässt."

Natürlich hat es die "Fachfrau" unterlassen, eine Rechtsgrundlage für ihren Standpunkt mitzuteilen.
Und eine Erklärung, warum diese Meinung nicht von ihren Kolleginnen geteilt wird, die mir gerade korrekte Bescheide zugeschickt haben.


Die Rechtsgrundlage kann ich Dir nennen. § 11b Abs. 7 SGB II.

Unterhalt kann nur von Einkommen bezahlt werden. Sozialleistungen nach dem SGB II und dem SGB XII sind aber kein Einkommen.

Wenn Dein Einkommen unter 3.900 € Netto liegt, dann machst Du Dich selbst bedürftig im Sinne des Gesetzes, sofern Du Unterhalt in Höhe von 2950 € bezahlst.

Kein Familienrichter würde bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 3000 € auf den Gedanken kommen, dass Du Mindestunterhalt bezahlen musst angesichts der Tatsache, dass Du 5 Kinder hast.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von Camper1955 - 21-10-2012, 09:13

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