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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#80
Das hast du falsch verstanden.
Ich zahle den Unterhalt von meinem Einkommen.
Mir fehlt die Rechtsgrundlage für den fett gedruckten Teil.
(21-10-2012, 09:13)Camper1955 schrieb:
(19-10-2012, 19:18)beppo schrieb: "Zwar hat sich der Antragsteller darin verpflichtet (gerichtlicher Vergleich zur vorläufigen Absenkung meiner horrenden Unterhaltszahlungen in Höhe von 2.950,- / Monat), den Mindestunterhalt zu zahlen, jedoch wäre diese Vereinbarung nicht beachtlich, wenn diese Verpflichtung zu einer Zahlung in einer Höhe führt, die den Antragsteller nicht den Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern lässt."

Wo steht das?
Im SGB II steht es jedenfalls nicht.
Und das BSG hat das Gegenteil gesagt.
Und warum haben sie genau das, was sie jetzt verneint, gerade erst, nach längerem Gedibber für die Vormonate anerkannt.
Zu dem Zeitpunkt hatte ich sogar nur einen 400,- Job und war erst recht bedürftig.
Und warum rechnet der Freibetragsrechner von denen genauso wie ich?
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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von beppo - 21-10-2012, 09:28

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