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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#82
Ja, es ist ein Vergleich.
Aber zum Einen handelt es sich nur um die vorläufige Aussetzung der Vollstreckung aus einem viel höheren Titel und
zum Anderen hat eben gerade das BSG gesagt, dass es auf die Herkunft des Titels nicht ankommt.
Auch JA-Titel, die ja grundsätzlich "freiwillig" sind, sind zu bedienen und vom JC im Zweifelsfall anzuerkennen.

[quote]Ein Urteil wäre beim BVerfG jedenfalls kläglich gescheitert, wenn Dir niemand nachweisen kann, dass Du mehr Einnahmen haben kannst, als die Einnahmen, die Du hast.[/b]
Da ich seit 2,5 Jahren immer noch in der ersten Instanz meiner Abänderungsklage festhänge und kein Ende absehbar ist, würde mir ein BVerfG Urteil in, hochgerechnet, ca. 1.250 Jahren auch nicht mehr viel nützen.

Und natürlich nützt meine Unterhaltszahlung meinen Kindern nichts, denn sie bekommen tatsächlich H4, nur besteht nun mal dieser Titel und wenn ich ihn nicht bediene laufen nun mal noch mehr Schulden auf.

Dass du und ich diese Einsicht haben, nützt mir nun mal nichts, da wir nicht die Möglichkeit haben, auf die Entscheidung Einfluss zu nehmen.

Aber auf jeden Fall meinen Dank, für deine Einwände, denn möglicherweise habe ich auch meinen Schrieb ans Sozialgericht missverständlich ausgedrückt und werde es nochmal überarbeiten.
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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von beppo - 21-10-2012, 10:03

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