04-06-2012, 14:24
(04-06-2012, 11:39)Clint Eastwood schrieb: Das JC wird Deiner Ex gar nix geben, die werden auf Dich zurückverweisen -
Muss nicht sein. Wenn sie Getrenntleben vorgibt und behauptet, dass sie keinen Unterhalt bekommt, werden sie ihr den nach SGBII Sätzen vorschießen.
Der Gang zum Amt kann der Anfang des ganzen Schreckensscenario werden, der dann mit dem Platzverweis aus Deiner Wohnung nach Gewaltschutzgesetz vorläufig endet. Auf jeden Fall hat da jemand deutlich Trennungsabsichten - unabhängig von dem, was Du vorhast. Wenn die Kinder ihr sagen, dass sie bei Dir bleiben wollten, hat sie auch Grund genug, um zu versuchen, Dir zuvor zu kommen.