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Unterhaltsvorschußgesetz / Ob das so stimmt ?
#3
Allein schon die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Barunterhaltspflichtigen Elternteile macht eine Aufrechnung eigentlich nicht möglich. Zudem geht das Geld, wie bereits hier erwähnt, zugunsten der Kinder, kann daher kaum verrechnet werden.
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltsvorschußgesetz / Ob das so stimmt ? - von Nappo - 02-07-2012, 20:36
RE: Unterhaltsvorschußgesetz / Ob das so stimmt ? - von IPAD - 03-07-2012, 12:44

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