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Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1
#32
(18-01-2009, 05:23)Cocktail-Detlef schrieb: wer fuer eine ex mit 2 kindern bezahlen muss, waere bei einem nettoeinkommen von 2.000 euro immer noch mangelfall. ist 2.000 euro jetzt schon ein normaler und ueblicher verdienst?

Dadurch, dass die Ex schon mal einen Anspruch auf 3/7, also fast der Hälfte hat und die Sätze für die Kinder schon bei diesen Einkommenslagen in der Düsseldorfer Tabelle munter steigen, reicht auch ein weit höheres Einkommen nicht mehr aus.
Wenn ich Gespräche darüber habe, wird regelmäßig eine Begrenzung der Unterhaltspflicht auf einen Anteil, der deutlich unter 50 % des Einkommens liegt, als "gerecht" angesehen. Das heißt, dass die Unterhaltspflichtigen regelmäßig wenigstens die Hälfte ihres Einkommens für sich beanspruchen, um sich nicht übermäßig abgezockt zu fühlen. Das entspricht auch meinem persönlichem Rechtsempfinden.
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Schlimmer gehts nimmer - von Gast1 - 07-01-2009, 21:25
… sie müssen ja nicht arbeiten - von Gast1 - 07-01-2009, 21:38
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Gast1 - 08-01-2009, 01:02
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 05:23
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 10:01
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 18:49
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 19:52
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 21:54

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