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Entsorgter KV mit Fragen im Status Vorbereitung
#1
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Ein freundliches "Hallo" an alle, die mir in diesem Forum seit mehreren Monaten durch ihre weitestgehend kompetenten Antworten sehr viel Mut und Durchhaltevermögen geschenkt haben.

Mein persönlicher, wenn auch unbekannter Dank gilt vor allem den sachlichen Beiträgen vom "Gleichgesinnten" und dem "Leutnant Dino", dessen Pflichlektüre vor etwa einem halben Jahr mein Denken grundlegend änderte und ein Stück weit mein Überleben sicherte.

Es würde mich sehr freuen, mit einem kompetenten Gesprächspartner in persönlichen Kontakt treten zu können, gerne mit Intra-EU-Erfahrung.

Einige Fragen möchte ich an dieser Stelle dem Forum stellen, da sie mir derzeit auf der Seele brennen und ich etwas Klarheit brauche.
Zu meiner Geschichte wie die holde Weiblichkeit, ihr Helfersapparat und mein Vaterland mich f....., möchte ich an dieser Stelle zunächst keine weiteren Ausführungen machen, da ich mich bisher an das §Top-Secret"-Grundprinzip hielt.

1.
Ich habe alle Argumente bezgl. Bartransfers ins Zielland verinnerlicht. Was aber spricht denn bloß genau gegen die einfachste Methode, vorrausgesetzt man kann sein Zielland mittels Landweg zzgl. Fähre erreichen, das geamte Barvermögen unter die eigenen Fittiche zu nehmen und angekommen vor Ort z.B. in einem Bankschließfach zu verwahren (den Tipp mit dem wenden zur Schimmelprophylaxe würde ich natürlich umsetzen)?

2.
Der finanzielle Todesstoß bezgl. Exenunterhalt erfolgt erst Ende des Jahres in einem Termin mit der Scheidung.
Meinen recht hoch angesetzten, beim Jugendamt titulierten Kindesunterhalt für "meine" beiden Jungs habe ich seit jeher pünktlich bezahlt. Der Exenunterhalt bringt mich an die Pfändungsgrenze und im Grunde darunter, da mich der Umgang, fals er mal nicht vereitelt werden sollte, je Monat 200 kostet,weil ich aus dem tiefsten Süden der Republik in den hohen Norden reisen muß, dies aber bekanntlich niemanden interessiert.
Meine Frage dazu:
Es stellt sich mir die Frage, ob es sinnvoll ist, den Termin zum Todesstoß überhaupt wahrzunehmen. Eine Ladung wurde mir zugestellt. Macht es Sinn, vorher die Zelte abzubrechen, oder ist es gar nicht möglich?
Für mich macht es moralisch und auch praktisch (erneute Heirat nicht in diesem Leben) keinen Unterschied, ob ich nicht geschieden bin.
Durch das nicht zustandegekommene Urteil, bzw. nicht zustellbare Versäumnisurteil oä., würde zumindest auf der Exenunterhaltsseite zunächst kein Titel wachsen.

3.
Da ich zunächst sehr vorsichtig sein möchte, möchte ich erstmal kein eigenes Konto besitzen, bis es vielleicht ein potentieller Arbeitgeber, eine Vermietung, Selbstständigkeit etc. notwendig macht.
Problematisch sehe ich das allerdings in Sachen Krankenversicherung.
Ich habe gehört, dass es in verschiedenen Bereichen Büros von Auslandsversicherern gibt, wo man einen direkten Ansprechpartner hat. Gibt es eine andere Erstattungsmöglichkeit neben der Überweisung?

4.
In vielen Fällen entscheiden sich Unterhaltspreller für ein Leben in der Sonne, wo andere Menschen gerne Urlaub machen. Ist es nicht immer ein potentielles Risiko, von Urlaubern, die, egal ob Exensympathisanten oder nicht, entdeckt zu werden? Der neue Aufenthaltsort würde doch in jedem Fall sehr schnell die Runde machen-oder? Und wenn es nur ein Exarbeitskollege ist, der , ohne dir was böses zu wollen, seinen Mund nciht halten kann.

5.
Die vorübergehende, kurzfristige Anmeldung in einem Verschleierungsstaat wie z.B. Frankreich macht mir etwas Schmerzen. Ist das ohne weiteres möglich, ohne französische Sprachkenntnisse?
Oder kann man für sowas einen Anwalt vor Ort beauftragen? Ist es zwingend erforderlich, für diese kurze Zeit einen Wohnsitz in Form eines Mietvertrages vorzulegen?

6.
Da jeder, der bisher in GoodoldGermanistan ein normales Leben geführt hat einiges an Abhängigkeiten und Verträgen hat, bitte ich um kurze Aufklärung, wie man sich zu verhalten hat und was für Konsequenzen drohen.
Ich habe verstanden, dass man alle Verträge zeitnah kündigen soll.
Das mag ja bei GEZ, Miete und einigen Versicherungen glatt gehen. Was jedoch ist mit Handyverträgen, Pay-TV, Telekomverträgen und zeitlich gebundenen Versicherungen, wo der Vertragspartner sicherlich auf Erfüllung des Vertrages pocht, die Kündigung wohl annimmt, allerdings erst zum Ablauf des Vertrages oder unter Einhaltung langer Kündigungsfristen.
Sollte man in die Kündigung einen Verzug ins Ausland angeben (natürlich ohne Ziel)?
Welche Konsequenz zieht mein Vertragspartner, wenn er auf einmal von einem aufgelösten Konto kein Geld mehr einziehen kann?
Kommt mir selber recht naiv vor die Frage, aber ich finde keine Antwort.

7. Ich habe noch einige weitere Fragen, die allerdings dem allgemeinen Leser unnötig viele Hinweise auf meine Identität geben würden, da sie sehr speziell sind.
Deshalb würde ich mich so sehr freuen, wenn ein kompetenter, erfahrener User sich mir annimmt, und mit mir in Kontakt tritt.


Ich danke schon jetzt jedem Einzelnen.

Hasta luego,
stay alive[/b]
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Entsorgter KV mit Fragen im Status Vorbereitung - von newborn2012 - 08-07-2012, 13:11
RE: Entsorgter KV mit Fragen im Status Vorbereitung - von DerGedanke - 08-07-2012, 21:36
RE: Entsorgter KV mit Fragen im Status Vorbereitung - von DerGedanke - 08-07-2012, 21:48

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