19-07-2012, 10:10
Hallo zusammen
Ich bin deutsche Staatsbürgerin und war mit einem Schweizer 6 Jahre verheiratet. Wir lebten grösstenteils als Expats in Asien.
Zurück in der Schweiz kam es dann leider zur Scheidung.
Wir haben eine gemeinsame Tochter, 11 jährig.
Mein Exmann stimmte zu, dass ich mit dem Kind in meine Heimat Norddeutschland zog. Sie flog zum Besuch zu ihm oder er kam nach Deutschland....sie war das Fliegen ja gewöhnt.
Während einer Erkrankung meinerseits, war ich gezwungen das Kind in seine Obhut zu geben....er verlangte aber das alleinige Sorgerecht.
Das Sorgerecht ist komplett auf meinen Exmann übergegangen, weil eine Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts im Jahr 2010 in der Schweiz noch schwierig war.
Nun hat sie sich gut eingelebt in der Schweiz....was mich sehr freut.
Sie ist einmal im Monat bei mir....wir haben ein sehr inniges Verhältnis zueinander.
Ich setzte meinen Exmann davon in Kenntnis, dass es eine neue Regelung des Sorgerechts in der Schweiz gibt.
Seine kurze und knappe Antwort: dem stimme er niemals zu.
Nun meine Frage (ich bin inzwischen völlig genesen) was muss ich tun , um das Sorgerecht zu beantragen?
Nach Inkraftreten des neuen Sorgerechts in der Schweiz würde ich gerne gemeinsames Sorgerecht beantragen.
Gibt es da Erfahrungen, die mir weiterhelfen könnten?
Die letzte Regelung liegt erst knapp 2 Jahre zurück.
Eine Kommunikation verweigert mir mein Exmann leider völlig.
über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
♥lichst
Bewell
Ich bin deutsche Staatsbürgerin und war mit einem Schweizer 6 Jahre verheiratet. Wir lebten grösstenteils als Expats in Asien.
Zurück in der Schweiz kam es dann leider zur Scheidung.
Wir haben eine gemeinsame Tochter, 11 jährig.
Mein Exmann stimmte zu, dass ich mit dem Kind in meine Heimat Norddeutschland zog. Sie flog zum Besuch zu ihm oder er kam nach Deutschland....sie war das Fliegen ja gewöhnt.
Während einer Erkrankung meinerseits, war ich gezwungen das Kind in seine Obhut zu geben....er verlangte aber das alleinige Sorgerecht.
Das Sorgerecht ist komplett auf meinen Exmann übergegangen, weil eine Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts im Jahr 2010 in der Schweiz noch schwierig war.
Nun hat sie sich gut eingelebt in der Schweiz....was mich sehr freut.
Sie ist einmal im Monat bei mir....wir haben ein sehr inniges Verhältnis zueinander.
Ich setzte meinen Exmann davon in Kenntnis, dass es eine neue Regelung des Sorgerechts in der Schweiz gibt.
Seine kurze und knappe Antwort: dem stimme er niemals zu.
Nun meine Frage (ich bin inzwischen völlig genesen) was muss ich tun , um das Sorgerecht zu beantragen?
Nach Inkraftreten des neuen Sorgerechts in der Schweiz würde ich gerne gemeinsames Sorgerecht beantragen.
Gibt es da Erfahrungen, die mir weiterhelfen könnten?
Die letzte Regelung liegt erst knapp 2 Jahre zurück.
Eine Kommunikation verweigert mir mein Exmann leider völlig.
über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
♥lichst
Bewell