Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ein Kampf gegen Manipulation-Loyalitätskonflikt und das Umgangsrecht
#29
Hallo liebes Forum:
News die mich erstarren lassen.
Ich versteh die Welt nicht mehr, der Kinderpsychologe schreibt im Gutachten (ist nunmehr fast 2 Jahre her):
Wir rieten zu einer heilpädagogischen Behandlung der Trennung der Eltern und vor allem zur Verbesserung des Kontakts zum Vater.

Die Heilpädagogin schreibt (Kleine war da nun 1 1/2 Jahre):
Herr XXX ist sehr bemüht eine gute Vater-Tochter-Beziehung aufzubauen,
was aufgrund der vergangenen Jahre durch die emotionale Entfremdung und Ausgrenzung und den gegebenen Umständen nicht leicht ist.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass für Kind XXX ein intensivieren des Kontakts zum Vater förderlich ist und ihre Persönlichkeitsentwicklung begünstigt.
Durch gemeinsame Erlebnisse und Kontakte kann eine zunehmende Normalisierung der Vater-Tochter-Beziehung entstehen und
XXX kann immer mehr den männlichen Teil in sich positiv integrieren und muss ihn letztendlich nicht mehr feindlich bekämpfen.
Im einzigen Elterngespräch sagte Pädagogin im Beisein der KM folgendes zu mir: Herr XXXX es gibt sie als Vater nicht,in ihrer Tochter ist falsches Blut
- ihr Blut - und das gilt es bis zum letzten zu verteidigen, KM, Oma & Opa
Mütterlichseits werden alles dafür tun das Sie ihre Tochter nicht "mehr sehen" als nötig. Sie kämpfen hier gegen ein Bollwerk und haben keine Chance, KM saß daneben und nickte nur.

Nun war die erste Gerichtsverhandlung wobei nix raus kam, nur das eine VP eingeschaltet wird und das ist erschmetternd.

Entschuldigt bitte den langen Schriftsatz aber ich bitte euch um Rat, Tipps, Hilfe.

Schriftsatz meiner Anwältin:
Sehr geehrter Herr XXX
hiermit übersende ich Ihnen die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes Ihrer Tochter XXXX.
Frau XXXXXXX (Verfahrenspflegerin) kommt zu dem Ergebnis, dass sie aktuell keine Ausweitung des Umgangs mit einer Übernachtung empfiehlt.
Inhaltlich möchte ich hier nicht näher auf die Stellungnahme eingehen, die ich allerdings für etwas zweifelhaft halte, da sie nahezu ausschließlich die Bedürfnisse des Kindes in den Mittelpunkt stellt,
so wie dies auch immer wieder von der Gegenseite vorgetragen wurde.
Aufgrund dieser Stellungnahme wird von dem zuständigen Familienrichter jedenfalls angeregt,
dass Ihre Anträge derzeit für erledigt erklärt werden. Für eine Äußerung hierzu wurde eine Frist von 4 Wochen gesetzt, eine Kopie des Schreibens liegt ebenfalls bei.
Ich gehe davon aus, dass der Richter, aufgrund dieser Stellungnahme, Ihre Anträge ablehnen wird. Dagegen können Sie natürlich ein Rechtsmittel einlegen.
Allerdings kann ich Ihnen hierzu nicht raten. Selbst wenn Sie in der 2. Instanz mit Ihren Anträgen durchkommen würden, würde das mit Sicherheit die Situation nicht verbessern.
Kind XXXX ist nun schon seit über 2 Jahren in den Konflikt zwischen Ihnen und Frau XXXX einbezogen.
Sie musste sich diversen Befragungen unterziehen und einer sehr langen Behandlung durch Frau Heilpädagogin.
Es muss davon ausgegangen werden, dass sich die Abwehrhaltung von Kind XXXX noch verstärken wird, wenn sie durch eine Entscheidung Dritter gezwungen würde, bei Ihnen zu übernachten.
Sollten Sie Ihre Anträge dennoch nicht für erledigt erklären wollen, wird das Verfahren weitergeführt werden,
der Richter wird selbst noch einmal Ihre Tochter anhören, wie bereits angekündigt, und wenn er zu keiner anderen Meinung kommt,
dann mit Sicherheit die gestellten Anträge abweisen.
Ich darf Sie daher bitten, sich mit mir in den nächsten 3 Wochen in Verbindung zu setzen, damit ich innerhalb der gesetzten Frist Stellung nehmen kann.
Meine Gebührenrechnung für das Gerichtsverfahren liegt bei, sie würde sich lediglich dann noch erhöhen,
wenn ein weiterer Gerichtstermin anberaumt würde und erneut Fahrtkosten anfielen.

Schriftsatz Verfahrenspflegerin:
Zur Info, ich musste zum Gespräch zum Wohnort der VP fahren und wir trafen uns in einem Caffee für ca. 1 ½ Std.
Verfahrenspflegerin wollte(so sagte sie es mir) Kind und KM aufgrund der Sachlage ins Büro laden damit Kind „Frei“ reden kann.
Dies wurde dann aber doch bei KM Zuhause durchgeführt, im Nebenraum vermutlich Mama,Oma & Opa.

Als vom Familiengericht XXXXXXXXX bestellter Verfahrensbeistand für das Kind XXXX, geb. am XX.XX,2003, habe ich Gespräche geführt mit nachfolgenden Personen:
XXXXX (Tochter) XXXXXXXX (Leibliche Mutter)
XXXXXX (Leiblicher Vater)
Aus den Gesprächen ergibt sich hinsichtlich der Frage nach der Regelung des Umgangs nachfolgendes Bild aus der Sicht des Kindes.
1. Gesprächssituation:
Kind XXXX begegnet mir höflich und freundlich, mit einer gewissen anfänglichen Schüchternheit, die sie schnell ablegt.
Problemlos kann sie sich nach kurzer Zeit von ihrer Mutter trennen, um mit mir das Gespräch alleine fortzuführen. Sie zeigt sich sichtlich erfreut darüber,
dass ich mich als Verfahrensbeistand für ihre Gedanken und Wünsche interessiere.
Offen und gesprächswillig begibt sich Kind XXXX mit mir in den Dialog über ihre Erfahrungen und Vorstellungen zur Umgangsregelung mit ihrem Vater.
Auch bei tiefer gehenden und schwierigeren Aspekten bleibt Kind XXXX gesprächsbereit und versucht, sich adäquat auszudrücken, was ihr überwiegend gut gelingt.
Aus ihrem kindlichen Blickwinkel heraus legt sie beispielsweise durchaus schlüssig dar, warum sie bisher nicht beim Vater übernachten wollte (Seite 2, Punkt 3. „Wunsch des Kindes zur Umgangsregelung").
Als ich sie darauf anspreche, warum sie bei ihren Aufenthalten beim Vater das Essen verweigert, findet sie jedoch keinen wirklich benennbaren Grund dafür.
Dabei ist ihr anzumerken, wie unangenehm es ihr ist, mir keine schlüssige Erklärung dafür anbieten zu können und zeigt unverzüglich Tendenzen des Rückzugs aus dem Thema.
2.Familiäre Situation und emotionale Belastung des Kindes durch Trennung der Eltern:
Kind XXXX lebt bei ihrer Mutter. In unmittelbarer Nähe, nämlich ein Stockwerk tiefer im selben Wohnhaus, leben die Großeltern mütterlicherseits.
Kind XXXXX fühlt sich hier verortet und sieht ihren Lebensmittelpunkt eindeutig bei ihrer Mutter. Sie spricht in diesem Zusammenhang von „meiner Familie".
Auffallend ist, dass Kind XXXX ihren leiblichen Vater nicht zur Familie zählt.
Sie spricht davon, dass „er irgendwie einfach nicht dazu gehört". Wirklich begründen kann das Kind seine Haltung nicht.
Ein Erklärungsansatz könnte die für das Kind zweimalig erlebte Trennung der Eltern und das damit verbundene wiederholte Weggehen des Vaters aus dem gemeinsamen Haushalt sein.
(KM trennte sich 2 mal von mir)
Die frühkindliche Erfahrung von Verlust kann ein Kind nicht kognitiv erfassen. Es wird jedoch dadurch emotional geprägt.
Die erneute Trennung, die Kind XXXX in einem fortgeschrittenen Alter und damit bewusster erlebte, könnte den emotionalen Eindruck von Unverlässlichkeit
und Unsicherheit bezüglich des Vaters so verstärkt haben, das sich daraus eine inzwischen manifest gewordene Gefühlsstörung ihm gegenüber ergeben haben kann.
Kind XXXXX könnte in einem solchen Fall, selbst wenn sie wollte, den Vater nicht als verlässlichen Bindungspartner anerkennen.
3. Wunsch des Kindes zur Umgangsregelung:
Kind XXXX äußert klar, dass sie ihren Vater mag und auch sehen möchte, aber auch weiterhin „auf keinen Fall" bei ihm übernachten will.
Auffallend ist, dass sie, um ihrer Äußerung Nachdruck zu verleihen, ihre Körperhaltung vehement einsetzt, was sie bis dahin im Gespräch nicht tat.
So beugt sie sich, auf dem Stuhl sitzend, stark nach hinten und winkt mit beiden Händen nach vorne deutend ab. Dabei wiederholt sie bestimmt die Worte „auf keinen Fall".
Auf meine Frage nach den Gründen für ihre Ablehnung artikuliert sie zwei Aspekte:
Unsicherheit und fehlendes Vertrauen:
Kind XXXX spricht davon, dass ihr Vater ihr „kein Gefühl von Sicherheit' geben und sie ihm auch „nicht vertrauen" könne.
Sie führt ein konkretes Beispiel heran: ihr Vater habe sie beim Baden ins Schwimmbecken gezogen,
obwohl er ihr vorher versprochen hätte, sie nicht gegen ihren Willen ins Wasser zu ziehen.
(Anmerkung von mir: egal welches UW,baden war für kleine Pflichtprogramm aber 2 wochen später weigerte sich sich überraschend extremst ?,
ich nahm sie am arm, ließ sie aber ohne das wasser zu berühren wieder los ?.)
Sie habe sich zuvor mehrmals vergewissert, ob er sich auch an sein Versprechen halten würde und er sicherte es ihr zu.
In ihren Augen war das ein Vertrauensbruch.
Alltagspraktische Situation „Schlafen":
Kind XXXX sagt, dass sie daheim in ihrem eigenen Kinderzimmer in ihrem Bett einschlafe, nachts jedoch meistens aufstehe und zu ihrer Mutter ins Zimmer gehe,
um sich zu ihr ins Bett zu legen und dort weiterzuschlafen. Es seien weniger Alpträume, die sie dazu veranlassten, als vielmehr das Gefühl von Geborgenheit,
das sie bei ihrer Mutter findet. Wenn sie nun bei ihrem Vater übernachten würde, könne sie das nicht mehr machen. Nur so fühle sie sich aber wohl beim Schlafen.
Es wird deutlich, dass die Vater-Tochter-Beziehung tiefgreifend in den Bereichen Vertrauen und Sicherheit an Mangel leidet.
Die Ursachen dafür kann das Kind nicht wirklich verstehen und erst recht nicht konkret benennen. Für das Kind scheinen es verschwommene „Gefühls-bilder" zu sein,
die es spüren, aber nicht erfassen kann.

Das Kind erlebt aus seinem Blickwinkel die Bindungsqualität zu seinem Vater als instabil. Der Vorfall beim Baden, der an sich durchaus nicht unalltäglich ist,
selbst wenn man die Handlung seitens des Vaters im Zweifelsfall als etwas stürmisch ansehen würde, führt in den Augen des Kindes zu einem Vertrauensverlust,
der die Beziehung gefährden kann.
Auch die Bemühungen des Vaters, das Kind mehr in sein Leben zu integrieren, scheinen ins Leere zu laufen.
Kind XXXX verweigert alltäglichste Dinge, wie das gemeinsame Essen mit ihm. Auch die Übernachtung stellt für Kind XXXX eine so stark verunsichernde Situation dar,
dass sie mit Unwohlsein und Sorge darauf reagiert und in keinem Fall zustimmen will.
Trotz all dieser Hemmnisse geht Kind XXXX gerne zu ihrem Vater. Sie gibt lediglich einschränkend an, dass sie manchmal mit seiner Art nicht so gut klar kommt.
Das ginge mit ihrer Mutter besser, selbst wenn es mal Streit gäbe. Sie würden sich immer wieder schnell versöhnen und dann sei alles wieder in Ordnung.
4. Empfehlung:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Kind XXXX ihren Vater mag und auch den Kontakt zu ihm möchte.
Die Unternehmungen mit ihm machen ihr grundlegend Freude.
Der Kontakt zum Vater ist offensichtlich dem Kindeswohle förderlich und so sollte darauf hingewirkt werden, dass sich ein „normaler Umgang einstellen kann.
In der momentanen Situation empfehle ich jedoch keine Ausweitung des Umgangs mit einer Übernachtung, da dies das Kind nicht möchte,
dies klar artikuliert und es den Anschein erweckt, dass dies für das Kind eine ernsthaft angstbesetzte, im Moment noch nicht befriedigend lösbare Situation darstellt.
Ich halte es stattdessen für dringend erforderlich, dass Kind XXXX, wie auch schon in der Vergangenheit geschehen, therapeutisch begleitet wird,
um einerseits Prägungen oder andere mögliche Ursachen für ihre Verweigerung abzuklären
(siehe Seite 2, Punkt 2 „Familiäre Situation und emotionale Belastung des Kindes durch Trennung der Eltern, Absatz 2 — 5)
und um andererseits, damit einhergehend, die Vertrauensebene zu ihrem Vater konstruktiv zu bearbeiten und zu verbessern,
so dass Kind XXXX von sich aus einer Übernachtung zustimmen kann, ohne dabei in Bedrängnis zu geraten.
Ernst zu nehmen ist meines Erachtens auch die strikte Verweigerung der Nahrungsaufnahme während der Aufenthalte beim Vater,
die deutlich macht, dass Kind XXXX symptomatisch reagiert und die dem Kind leiblich schadet.
Die Einbindung von Mutter und Vater ist sicherlich sinnvoll.
Stadt, den 00. Oktober 2013


Schriftsatz Gericht:

Ihr Zeichen
XXXXXXX / XXX
In Sachen
XXXXXXX .1. XXXXXX wg. Umgangsrecht

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin XXXX,
die anliegenden Unterlagen erhalten Sie zur Kenntnis.
Das Gericht regt an, dass der Antragsteller derzeit den Umgang gem. der Empfehlung des Ver-fahrensbeistandes durchführt und die Anträge im Übrigen im Hinblick auf die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes derzeit für erledigt erklärt. Äußerungsfrist 4 Wochen.
Mit freundlichen Grüßen

cry_smile

Ich versteh die Welt nicht mehr, der Kinderpsychologe schreibt im Gutachten: Wir rieten zu einer heilpädagogischen Behandlung der Trennung der Eltern und vor allem zur Verbesserung des Kontakts zum Vater.

Die Heilpädagogin schreibt Herr XXX ist sehr bemüht eine gute Vater-Tochter-Beziehung aufzubauen,
was aufgrund der vergangenen Jahre durch die emotionale Entfremdung und Ausgrenzung und den gegebenen Umständen nicht leicht ist.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass für Kind XXX ein intensivieren des Kontakts zum Vater förderlich ist und ihre Persönlichkeitsentwicklung begünstigt.
Durch gemeinsame Erlebnisse und Kontakte kann eine zunehmende Normalisierung der Vater-Tochter-Beziehung entstehen und
XXX kann immer mehr den männlichen Teil in sich positiv integrieren und muss ihn letztendlich nicht mehr feindlich bekämpfen.

Alles bis dato ersichtliche wird durch eine Verfahrensbeiständin zu Nichte gemacht.

Warum geht der Richter diesen Weg ?.
Auch die Verfahrenspflegerin schreibt doch:
Ich halte es stattdessen für dringend erforderlich, dass Kind XXXX, wie auch schon in der Vergangenheit geschehen, therapeutisch begleitet wird, um einerseits Prägungen oder andere mögliche Ursachen für ihre Verweigerung abzuklären (siehe Seite 2, Punkt 2 „Familiäre Situation und emotionale Belastung des Kindes durch Trennung der Eltern, Absatz 2 — 5) und um andererseits, damit einhergehend, die Vertrauensebene zu ihrem Vater konstruktiv zu bearbeiten und zu verbessern, so dass Kind XXXX von sich aus einer Übernachtung zustimmen kann, ohne dabei in Bedrängnis zu geraten.
Ernst zu nehmen ist meines Erachtens auch die strikte Verweigerung der Nahrungsaufnahme während der Aufenthalte beim Vater, die deutlich macht, dass Kind XXXX symptomatisch reagiert und die dem Kind leiblich schadet.
Die Einbindung von Mutter und Vater ist sicherlich sinnvoll

Freunde ich dreh durch, wie kann ein Richter so ein Schreiben rausschicken ?.
Warum nicht einen Gerichtstermin einleiten – Meditation – Umgangsbeschluss usw.
Ich habe bis heute nichtmal einen geregelten Umgang, der ist der Willkür der KM überlassen.
Info´s über Schule,Gesundheit das Leben unserer Tochter stehen bei 0%

P.S.
Ich habe aktuell noch ein PDF Dokument auf meiner Externen Festplatte gefunden (aus 2003) das durch den Opa bzw. Oma Mütterlichseits vor der Geburt unserer Tochter geschrieben wurde,
Datum mit PDF Finder ausgelesen somit nachweisbar.
Es war sovieles geplant, nun nachweisbar auch durch Oma & Opa Mütterlichseits.
Gefunden unter einer (Lohnsteuerabrechnung die mein Ex Stiefvater/Mutter) unter dem Titel NAME KM - Baby
Darin stehen Stichpunke, zb. A: Keinen Kredit, B: Ehe Verhindern, C: Kein Sorgerecht,
alle Adressen von JA, Frauenhäuser, Buch über Gealt usw. aber was nützt das ?.

Bitte helft mir, bin für jeden Rat und Tipp dankbar.
Ich werde das und möchte das so nicht hinnehmen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Ein Kampf gegen Manipulation-Loyalitätskonflikt und das Umgangsrecht - von daysilence - 16-10-2013, 18:40

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Der Kampf gegen den Satan Unterhaltspreller2023 10 1.383 25-07-2023, 14:52
Letzter Beitrag: Unterhaltspreller2023
  Loyalitätskonflikt Kinder ??? michxo 5 4.274 10-06-2014, 15:44
Letzter Beitrag: michxo
  [geteilt] Ein Kampf gegen Manipulation-Loyalitätskonflikt und das Umgangsrecht netlover 0 2.273 19-10-2013, 11:40
Letzter Beitrag: netlover
  Hilfe im Kampf gegen die Arge! Angel 26 29.054 26-01-2011, 06:24
Letzter Beitrag: Dzombo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste