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Ein Kampf gegen Manipulation-Loyalitätskonflikt und das Umgangsrecht
#47
Question 
Vielen Dank für eure Hilfe Arja, Netlover, Kay und vor allem Jessy Rolleyes

Also so wie ich es lese und bewerte ohne Anwalt zu sein ließt sich das Schreiben des Gerichts folgendermaßen oder sehe ich das falsch:
Das Gericht regt an, dass der Antragsteller derzeit den Umgang gem. der Empfehlung des Verfahrensbeistandes durchführt
Soll also heißen, Umgang wie gehabt ohne das VP irgendeine Regelung vorschlägt ?
und die Anträge im Übrigen im Hinblick auf die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes derzeit für erledigt erklärt
Also soll mein Antrag mit "Übernachtung" derzeit ausfallen ?, ich sagte vor Gericht das ich eine Umgangsvereinbarung haben möchte,
der Richter sagte "sie wollen Übernachtungen". ?. Und evtl. ist das mein Fehler gewesen, ich verstehe den Satz nicht ganz und bevor ich meiner Rain einen
Tritt gebe, wollte ich mir sicher sein nichts falsch zu verstehen.

Die Empfehlung der VP ist = Der Kontakt zum Vater ist offensichtlich dem Kindeswohle förderlich (dient also dem kindeswohl)
und so sollte darauf hingewirkt werden, dass sich ein „normaler Umgang einstellen kann. Also schreiben, das ich der Empfehlung nachkommen möchte durch Hilfe dritter ?.
In der momentanen Situation empfehle ich jedoch keine Ausweitung des Umgangs mit einer Übernachtung, da dies das Kind nicht möchte
dies klar artikuliert und es den Anschein erweckt, dass dies für das Kind eine ernsthaft angstbesetzte,
im Moment noch nicht befriedigend lösbare Situation darstellt.(Wie auch wenn KM manipuliert und Kind in KM Bett schläft ?)
Ich halte es stattdessen für dringend erforderlich, dass Kind XXXX, wie auch schon in der Vergangenheit geschehen, therapeutisch begleitet wird,
um einerseits Prägungen oder andere mögliche Ursachen für ihre Verweigerung abzuklären (Familiäre Situation und emotionale Belastung des Kindes durch Trennung der Eltern)
und um andererseits, damit einhergehend, die Vertrauensebene zu ihrem Vater konstruktiv zu bearbeiten und zu verbessern,
so dass Kind XXXX von sich aus einer Übernachtung zustimmen kann, ohne dabei in Bedrängnis zu geraten.
(Warum wieder das Kind terapieren ?,wer soll das bezahlen ?,also schreiben das dies erwünscht wird ?)
Ernst zu nehmen ist meines Erachtens auch die strikte Verweigerung der Nahrungsaufnahme während der Aufenthalte beim Vater,
die deutlich macht, dass Kind XXXX symptomatisch reagiert und die dem Kind leiblich schadet. (Bin ich bei Papa Esse ich nichts, woher kommt sowas ?, doch nicht von einem Kind ?)
Sollte ich darauf explizit eingehen ?.)

Die Einbindung von Mutter und Vater ist sicherlich sinnvoll.(Das sinnvollste was seit Jahren hätte geschehen müssen)
Bis dato wurde immer nur unsere Tochter behandelt, an ihr liegt es aber nicht, wann erkennt das Gericht soetwas ?,
es liegt eine Stellungnahme des Kinderpsychologen vor, der Heilpädagogin und alle schreiben - mehr Kontakt zum Vater,
haben erkannt das KM die eigentliche Ursache ist.


Wie auf das Schreiben des Gerichts am besten vorgehen ?

Ich dachte mir in etwa so:

Herr XXXX folgt insofern der Auffassung der VP, als dass "derzeit" Übernachtungsumgänge nicht geboten scheinen, um Kind XXXX nicht zu überfordern.
Gleichwohl legt der Herr XXXX größten Wert auf eine eindeutige Umgangsregelung mit dem konkreten Ziel,
in absehbarer Zeit durch entsprechende Mitwirkung der Eltern und therapeutische Begleitung von Vater, Mutter und Kind,
auch Übernachtungsumgänge zu ermöglichen.
Übernachtungsumgänge dienen grundsätzlich dem Kindeswohl,
auch ist es im Hinblick auf den weiteren Abbau von Kind XXXX Ablehnung und der weiteren positiven Entwicklung der Vater-Kind-Bindung,
langfristig nicht geboten, Kind XXXX unter einer Art kontraproduktiver "Schutzglocke" aufwachsen zu lassen
und ihr die für sie trotz anfänglicher Hemmungen sicherlich positiven Erfahrungen von Übernachtungen beim Vater zu versagen.
Deswegen beantragt wie bereits schriftlich geschehen Herr XXX seine Anträge wie folgt:
Meine bedachte Umgangsregelung (erstmal ohne Übernachtungen
für einen Zeitraum von sechs Monaten einen Umgang gemäß den Vorschlägen der VP mit geregelten Umgangszeiten wie bereits vorgelegt.
Zusätzlich die Einleitung von Hilfemaßnahmen wie Mediation, Therapie für die Eltern und das Kind, weitere Gespräche).
Nach Ablauf dieser Zeitspanne von einem halben Jahr, muss die Regelung neu überprüft werden.
Fraglich bleibt offen:
Wie beurteilt das Gericht die Verweigerungshaltung von Kind XXXX ?.
Was schlägt das Gericht vor, um die Kind-Vater-Bindung zu festigen ?.
Warum kommt das Kind XXXX zu dem Schluß, daß Übernachtungen beim KV nicht gut sind ?.
Inwieweit zeigt die KM Bindungsintoleranzen ?.
Bezugnehmend auf § 1684 Abs. 2 BGB , ist dies hier nicht ersichtlich das hiergegen gearbeitet wird ?.
Desweiteren stellt sich mir hier die Frage, inwieweit § 1666 (Kindeswohl) beachtet wird,
dies wurde von Herrn Dr. XXXXXX (Kinderpsychologe) und auch Frau XXXXXX (Heilpädagogin) schriftlich dargestellt.
Warum isst ein Kind mit 9 Jahren nur heimlich beim Vater, nach dem ersten Gerichtstermin gar nichts mehr beim Vater, egal ob er es kocht oder man Essen geht ?.
Es ist durch Dr. XXXX schriftlich belegt worden, das Kind XXXX in einer Symbiotischen Mutter-Kind Beziehung steht, das seelische Wohl gefährdet ist,
wie sollte hierauf reagiert werden ?.


Was haltet ihr davon ?, dient soetwas dem Zweck, ist das bei solch einem Richter sinnvoll ?.
Für eure Antworten bin ich sehr dankbar.
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RE: Ein Kampf gegen Manipulation-Loyalitätskonflikt und das Umgangsrecht - von daysilence - 18-10-2013, 19:59

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