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Klagebefugnis
#3
Du bist befugt in deinem und namens (!) deiner Tochter die Klage beim Sozialgericht einzureichen. Allein schon zur Fristwahrung. Allerdings bist du deswegen noch lange nicht vertretungsberechtigt. Entweder die Kimu erteilt dir eine schriftliche Vollmacht, dass du das gemeinsame(!) Sorgerecht in dieser Sache alleine ausübst oder du must auf fam.gerichtlichen Wege die Vertretungsbefugnis erlangen. Siehe www.umgangskosten.de

Das SG wird dich auffordern die Vertretungsbefugnis zu belegen und dir gestatten das Verfahren ruhend zu stellen, bis famgerichtl. klärung vorliegt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Klagebefugnis - von marecello - 24-08-2012, 07:50
RE: Klagebefugnis - von Sixteen Tons - 24-08-2012, 13:21
RE: Klagebefugnis - von sorglos - 24-08-2012, 16:56

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