01-03-2013, 20:39
(01-03-2013, 16:00)p schrieb:Auch das Zitat:(01-03-2013, 15:33)blue schrieb: Da der Vater mit seiner Freundin zusammenlebt, wird der Selbstbehalt mal eben von 900 auf 788 Euro herabgesenkt.
Auch das ist ein uralter Standardhut. Bei Verheirateten sind es sogar 30%.
"Von einer hinreichenden Leistungsfähigkeit der Lebensgefährtin sei auszugehen."
Also einfach so, ohne das geprüft zu haben? Finde ich schon irgendwie komisch.
Ich gehe davon aus, dass in der faq sowas steht wie: Bloß nicht mit der neuen Partnerin zusammenziehen!