14-09-2017, 12:46
Hallo Skipper,
Dein Verfahren würde mich sehr interessieren, da ich gerade anstrebe beim Verwaltungsgericht die Anwesenheit beim Elternabend zu erstreiten.
Gibt es das Urteil irgendwo öffentlich?
Dein Verfahren würde mich sehr interessieren, da ich gerade anstrebe beim Verwaltungsgericht die Anwesenheit beim Elternabend zu erstreiten.
Gibt es das Urteil irgendwo öffentlich?
(21-09-2012, 15:09)Skipper schrieb: Das hängt auch etwas von den Formulierungen der Landesschulgesetze ab. Uu hat ein LG der Mutter mehr Rechte als der entfernte leibliche Vater.
Schulen handhaben das sehr unterschiedlich.
In der Grundschule wurde ich mit offen Armen begrüßt.
Die Mutter meiner Kinder hat oft ihren LG im Schlepptau. Kein Problem für die weiterführende Schule. Tauche ich als Vater dort auf, dann werde ich wie ein Kinderschänder behandelt. Das führte mal dazu, daß man mir allen Ernstes den Zutritt zum Schulgelände verwehrte, was dann vor dem Verwaltungsgericht weiter ausdiskutiert und als grober Unfug der Schule erkannt wurde... mit Klärung von gegenseitigen Auskunftsrechten Streitwert 5K €.
Ich habe kein Sorgerecht... und natürlich liegt es nahe, daß ich dieses aus gutem Grund nicht haben könne. Denn normalerweise hat ein guter Vater Sorgerecht... , so die Auffassungen der Schule.