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Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen
#88
(29-01-2013, 10:11)JahJahChildren schrieb:
(28-01-2013, 21:39)Austriake schrieb:
(28-01-2013, 19:20)ibu400 schrieb: Soll ich dann einfach zahlen?

Nein. Du machst freiwillig einen Titel über die 65% beim Notar.

Und wieso sollte er das? NOCH hat er ja einen Titel (von Gericht) über eben diese 65%. Ich sehe hier keinerlei Grund, einen neuen (zweiten) über die selbe Höhe zu erstellen. Oder ist es noch zu früh am Morgen und meine Gedanken laufen noch nicht rund?

Das JA bzw die Unterhaltsempfängering hat das Recht alle 2 Jahre prüfen zu lassen. Daher ist es irrelevant ob bereits ein Titel besteht. Verdient der Schuldner mehr, muss er mehr zahlen und der vorhandene Titel wird angepasst bzw. ersetz.
Das damalige Gerichtsurteil wird da keine große Rolle mehr spielen, da sich die Einkommensverhältnisse geämdert haben.

Lässt er eine Beurkundung beim Notar über 65% ausstellen, wird es wohl zur Klage kommen, da das JA bereits über das höhere Einkommen in Kenntnis gesetzt ist.
Ob die aktuelle Forderung nun gerechtfertigt ist bzw. was Ibu tatsächlich zahlen sollte können wir derzeit einfach nicht abschätzen, da uns konkrete Zahlen fehlen
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RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 08-10-2012, 21:19
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 08-10-2012, 21:27
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