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BVerfG erneut zum gemeinsamen Sorgerecht nichtehelicher Eltern
#26
Die Pressemitteilung ist gespickt voll mit Lügen und Verdrehungen, mir wird übel wenn ich das lese. Die "differenzierte Widerspruchslösung" ist nichts weiter wie die längst ins Spiel gebrachte minimalste aller Minimalmöglichkeiten. Der Vater soll erstmal beurkunden, wie es das immer schon getan hat und dann muss er vor Gericht und klagen, wenn die Mutter "Nö, keine Lust" sagt. Fehlt nur noch, dass dafür eine Anwältinnenpflicht gefordert wird, das wäre wohl die Kirsche auf der Sahnehaube der fettigen Torte, sie sich der djb da genehmigt.

Die Zahlen sind auch gelogen. Es sind nicht 62%, die die gemeinsame Sorge beurkunden. Woher hat der djb diese Zahl überhaupt, es wird doch ständig betont es gäbe überhaupt keine Zahlen dazu?

Die grösste Lüge aber ist "Mit dem Begriff der elterlichen Verantwortung blicken die Juristinnen über den deutschen „Tellerrand“ hinaus und knüpfen an das moderne juristische Verständnis im Sinne des europäischen Rechts an.". Das ist eine bodenlose Frechheit, in fast allen Ländern geht der Weg zur gemeinsamen Sorge wesentlich niederschwelliger und oft automatisch! Entweder, die djb Juristinnen wissen das wirklich nicht, dass sind sie so verblödet dass ihnen die Zulassung entzogen gehört oder sie wissen es und lügen die Menschen in ihrer Presseerklärung bewusst an, dann wäre eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an die Adresse des djb fällig.

http://www.djb.de/Kom/K2/pm10-24_Sorgerecht/

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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von p__ - 13-09-2010, 14:30

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