19-04-2012, 09:46
(18-04-2012, 20:13)Bluter schrieb:(18-04-2012, 15:20)p schrieb: Ausserdem wird ein interessanter Vorschlag zu einem Gutglaubensschutz gemacht, der leider die gemeinsame Sorge noch weiter als bisher entwertet.Ich lese den Vorschlag anders, da sich dieser auf den "täglichen Rechtsverkehr", also gerade nicht "von erheblicher Bedeutung" bezieht und es so ermöglicht als "familienferner Elternteil" an Auskünften leichter zu kommen, die von den Dritten ansonsten nicht, unter Androhung von Rechtsmitteln oder unzureichend erteilt werden.
Andersherum ergäbe die Sache doch keinen Sinn?!
Ich sehe das so:
Zitat:Löblich und insoweit hervorhebenswert ist die Anregung, wonach ein Gutglaubensschutz das alltägliche Prozedere bei Ärzten und Schulpersonal entlasten soll.und hab' dazu HIER mal was geschrieben.
Mit Blick auf die bekannte mütterlich wohlgesonnene Lobby, mögen dem kundigen Beobachter die Unkenrufe einiger Vereine und Verbände schon voraus eilen: dass nämlich das Sorgerecht auf diese Weise unnötig zur Disposition gestellt und Dritten (gemeint sind alle denkbaren Varianten von Vätern und sonstigen Schelmen) verfügbar gemacht wird.
Die zu erwartende Kritik übersieht dabei, dass der Gedanke des Gutglaubenschutzes auf den Normalfall abstellt: es müssen den Schutz des Guten Glaubens begründende Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, nicht auf die wirkliche Rechtslage, sondern auf einen äußeren Rechtsschein abzustellen.
So verstanden bietet der Gutglaubensschutz im behördlichen und im Umgang mit den verschiedensten Institutionen eine Erleichterung für Väter, in deren häuslicher Gemeinschaft die betreffenden Kinder sich nur zu Umgangszwecken aufhalten.
(Dank auch meinerseits für den Hinweis zur Stellungnahme des DAV, die ja schon zu August 2011 angekündigt wurde)