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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
#51
Prima! Endlich hat sich auch der Deutsche Richterbund zu Wort gemeldet.
Zitat:Die konkrete Ausgestaltung dieser Lösung ist aber in verschiedenen Punkten problematisch und deshalb kritisch zu würdigen. Die Kritik betrifft vor allem die Beschränkung auf eine negative Kindeswohlprüfung sowie die Konsequenzen, die an das Ausbleiben einer Äußerung der Mutter geknüpft werden.
http://www.drb.de/cms/index.php?id=775
Eine rechtsgestalterisch wirkende Clique von Misandristen insistiert also darauf es so zu belassen wie es bisher ist: Bei Muddi ist unterstellt alles bio - aus nachhaltigem ökologisch unbedenklichem Anbau - und bei Vaddi so potentiell wie nur denkbar verseucht - wie es schon immer war.
Er (und wer auch immer noch) fordert nicht etwa einen Paradigmenwechsel, sondern eine positive Kindeswohlprüfung, freilich ausschließlich mit Blick auf den "Erzeuger", auch "Untermensch", oder heute einfach als "Mann" herabgesetzt.
Der im Namen des DRB Unterzeichnende ist dessen Präsidiumsmitglied, zudem vorsitzender Richter, am 2. Zivilsenat (FamR), OLG Zweibrücken.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von Bluter - 23-05-2012, 17:36

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