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Unterhaltsgestaltung für die Zukunft eines 14-jährigen Jugendlichen
@DNO...

Der Thread wurde von mir in 11/2012 eröffnet. Dazu teilte ich mit, dass der zu besprechende Sohn 14 ist. Dann ist er sogar schon 16. Ich entschuldige mich für den Schreibfehler in aller Form bei Dir.

Soweit ich in der FamAkte Umgang zwischen Vater und Sohn gelesen habe, ging der Vater von Sohn und Mutter weg, als der Sohn ein halbes Jahr jung war. Er kam dann nochmal kurz wieder, als der Sohn 2 Jahre jung war. Da wurde dann der Umgang zwischen Vater und Sohn per FamGericht geregelt. Die Regelung nahm der Vater der Aktenlage nach 2 Monate wahr und war dann wieder weg. 2007 heiratete meine Frau ihren 1. Ehemann. Kurz nach der Heirat meldete sich der Vater bei der Mutter und verlangte, dass deren Mann seinen Sohn adoptieren soll. Das passierte aber nicht. Ich lernte danach dann die Mutter und deren Sohn kennen. Wir zogen in 02/2009 zusammen.

Wenn ich ergo sagte, dass der Vater ging, als sein Sohn ein halbes Jahr war, dann in dessen Alter von zwei Jahren mal kurz wieder rum kam und danach gänzlich weg war, kann nicht unbedingt zwingend behauptet werden, dass der Sohn den Vater wirklich kennt.

Betreffend den vorletzten Satz in deinem letzten #:

Was Du bezüglich Regulierung UH im Grunde denkst bzw. interpretierst, ist sehr interessant zu lesen. Und das ist auch ungeheuer wichtig. Immerhin bedarf das dt. UG der grundlegenden Reformierung, respektive seiner Abschaffung. Wobei die Allermeisten wohl dem Meinungstrend nach Richtung Abschaffung tendieren. Was der Sache aber keinen Abbruch tut. Denn es gilt ja das Prinzip Meinungsvielfalt.

Deswegen verstehe ich nicht, wieso Du dich NICHT getraust, auf den Punkt zu bringen und für alle lesbar niederzuschreiben, wie Du dir zukünftige UH-Regulierung betreffend KU vorstellst für die Zukunft. Über Abschaffung des derzeit gültigen UG denkst Du ja deinem Geschreibe nach definitiv NICHT nach.

Dir schwebt ein UG wie folgt vor:

Wenn Exen mit Kind sich mit einem neuen Stecher zusammentun, respektive einen gemeinsamen Haushalt begründen, dann fällt die KU Zahlung des Vaters des Kindes automatisch weg. Fortan übernimmt der Neustecher die KU-Zahlung per Gesetz. Und für den Fall, dass die Meldung zur Haushaltsgründung zwischen der Ex und ihrem neuen Stecher gegenüber dem Vater des Kindes, dass dort im neu begründeten Haushalt mit wohnt und lebt, bei diesem verspätet eingeht, haben die Ex und ihr neuer Stecher dem Vater den von ihm für sein Kind dann logo zu Unrecht gezahlten KU zurück zu zahlen.

Das ist doch das, was Dir und Anderen vorschwebt. Oder?

Wenn Du/Ihr das so wollt. Dann müsst ihr das auch konkret so fordern von der Politik. Denn das UG ist Politik. Politik zu Gunsten der Einen und zu Ungunsten von Anderen.

Was NICHT geht.

Du/Ihr ladet euren Frust über das derzeit gültige UG bei Leuten ab, die das UG nicht erfunden haben, aber darin genauso wie ihr leben.

Für Dich und wohl leider auch noch Andere sind meine Frau und ich zum hier vorliegenden Fall zu Abzockern abgestempelt worden. Väterabzocker sozusagen. Du/Ihr wollt solche Abzocker bestrafen und in der Wahl ihrer Lebensform beschneiden. Also alles das, was ihr regelmäßig fordert, dass man es mit euch NICHT tut.

Völlig krass ist, ich rede wegen Aktualität jetzt hier mal nur von Dir, dass Du sogar soweit gehst, bestimmen zu wollen, welche neue Partnerin ich mir nach deinen Auswahlkriterien zu suchen bzw. zu nehmen habe. Wobei da nur kinderlose Frauen in Frage kommen. Am besten auch gleich Auswahl per Gesetz. Was bedeuten würde, dass es unter Strafe steht, wenn ich es mir erlauben sollte, eine Frau mit schon vorhandenen Kind auszuwählen.

Da fällt mir gerade ein.

Wenn es plötzlich peng machen würde und es gäbe kein zu besprechendes Geld mehr. Würdest Du mir dann auch noch vorschreiben, welche Partnerin ich per Gesetz zu wählen habe, damit es Dir in deinen NICHT verarbeiteten ex Paarkram passt?

Falls Du dich von mir durch meine jetzigen Worte angegriffen fühlen solltest, so ist das in deinem speziellen Fall auch beabsichtigt worden von mir.

Wir sehnen uns alle nach Abschaffung dieses grässlichen UG. Es ist mies und ungerecht. Genauso ungerecht ist dieses abartige Hartz4. Der größte Sozialraubbau in der deutschen Geschichte. Und das derzeitige FamRecht bedarf der längst überfälligen Reform. Denn es ist der Urauslöser des Krieges zwischen Eltern um deren Kinder nach ihrer Trennung.

Nur. So wie Du dir das vorstellst, funktioniert gerechte Abänderung definitiv NICHT. Es würde neue Ungerechtigkeit entstehen. Und es würde neuer Krieg beginnen. Das will glaube ich niemand WIRKLICH.

Egal. Ich respektiere deine Meinung. Ob Du meine respektierst, ist mir egal. Ich bin ich. Und ich sage als Betroffener, was ich über meine Betroffenheit denke. Und nicht, was Andere gerne HÖREN würden.

Ich habe den Vater des hier zu besprechenden Jungen von KU Zahlung befreit für den Rest seines Lebens. Was bedeutet, dass er zumindest DAMIT schon mal NICHT mehr belastet IST. Thema KU ergo ERLEDIGT.

Wie hast Du dir das jetzt mit dem Umgang so gedacht? Der Exvater hat ja rein rechtlich nach abgeschlossener Adoption diesbezüglich KEIN einforderbares Recht mehr. Mal abgesehen davon, dass er, als er solches noch hatte, KEINEN Umgang mehr mit seinem da NOCH Sohn wollte.
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RE: Unterhaltsgestaltung für die Zukunft eines 14-jährigen Jugendlichen - von Dzombo - 01-10-2014, 04:53

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