02-12-2012, 11:25
Die Weigerung einer Titulierung wäre unzulässig, aber die erpresserische Drohkulisse ist nicht unzulässig. Wobei das JA-Gesockse all dies sehr genau weiss, frag man nämlich nach einer schriftlichen Bestätigung der Ablehnung, nachdem sie sich geweigert haben zu titulieren was man diktiert verweigern sie auch das. Die wissen ganz genau, dass sie einen Rechtsbruch begehen.