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Verjährungsfristen bei Unterhaltspflichtverletzung
#1
Servus

hat jemand Ahnung, wie die Verjährungsfrist (5 Jahre) bei Unterhaltspflichtverletztung anzusetzen ist ?

Z.B. Verurteilung am Amtsgericht am 01.06.2011,

Verurteilung am Landgericht in der Berufungsverhandlung am 01.06.2012,

Verwurf der Revision am Oberlandesgericht am 01.06.13


gilt die Verjährungsfrist ab dem 1. Urteil bei der Verurteilung am 01.06.2011 (Amtsgericht),

oder gilt die Frist ab dem Urteil in der Berufungsverhandlung am 01.06.2012 (Landgericht),

oder gilt die Frist ab dem Tag des Verwurfes einer Revision am 01.06.2013 (Oberlandesgericht).
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Verjährungsfristen bei Unterhaltspflichtverletzung - von holterdipolter - 25-11-2012, 23:37

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