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Verjährungsfristen bei Unterhaltspflichtverletzung
#2
Soviel mir bekannt ist, gilt die letzte Entscheidung, da ja die Wahrung des Rechtsweges eingehalten werden muss.

Wobei aber das letzte Datum wohl nicht ganz stimmt.

Dann wäre ja immer noch die Vorlage beim BVerfG möglich. Abgesehen davon dauert eine Entscheidung über eine Revision mit Begründung maximal 6 Monate.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Verjährungsfristen bei Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 26-11-2012, 11:11

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