26-11-2012, 11:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-11-2012, 11:14 von Camper1955.)
Soviel mir bekannt ist, gilt die letzte Entscheidung, da ja die Wahrung des Rechtsweges eingehalten werden muss.
Wobei aber das letzte Datum wohl nicht ganz stimmt.
Dann wäre ja immer noch die Vorlage beim BVerfG möglich. Abgesehen davon dauert eine Entscheidung über eine Revision mit Begründung maximal 6 Monate.
lg
Robert
Wobei aber das letzte Datum wohl nicht ganz stimmt.
Dann wäre ja immer noch die Vorlage beim BVerfG möglich. Abgesehen davon dauert eine Entscheidung über eine Revision mit Begründung maximal 6 Monate.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.