Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verjährungsfristen bei Unterhaltspflichtverletzung
#4
Servus,

@Camper
Zitat:Wobei aber das letzte Datum wohl nicht ganz stimmt

ist ja nur fiktiv gemeint. Laut Auskunft meines Anwalts kann sich ein Revisionsverfahren bis zu 1 Jahr hinziehen.

Meine Frage sehe ich ja vor allem dann als interessant an, wenn die Verfahrensdauer zwischen den Instanzen sehr lange sind, da würde es dann schon mal ein Jahr Zeitdifferenz ausmachen können. Es gibt ja bei Verjährungsfristen oft den Zusatz (ab dem Zeitpunkt des ersten Rechtszuges, oder ähnlich).

Ich gehe mal davon aus, dass wohl der Zeitpunkt des Urteilspruchs des Berufungsgerichts ausschlaggebend für die Rechtskraft ist, wenn da ein Urteil gesprochen wurde, auch wenn die Revision erst wesentlich später verworfen wird.

Ich selber hatte mal den Fall, dass ich ein Berufungsverfahren im Rahmen eines Verkehrsunfalls hatte. Bei dieser Berufung wurden dann alle Anträge zurückgezogen was zur Folge hatte, dass das Urteil der vorhergehenden Instanz (Amtsgericht) an diesen Tag rechtskräftig wurde. Aber alle Fristen sind ab dem Zeitpunkt des Urteilspruchs vom Amtsgericht gelaufen, obwohl ja bis zur Berufungsverhandlung das Urteil des Amtsgerichts noch nicht rechtskräftig war.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Verjährungsfristen bei Unterhaltspflichtverletzung - von holterdipolter - 26-11-2012, 14:29

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste