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Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant?
#1
Das ich einen Antrag auf Regelung von Umgang einreichen werde, dazu bestand nie auch nur im Ansatz Zweifel. Das ich es bisher "nicht" getan habe, ist der Tatsache meines eingeschlagenen Weges geschuldet. Denn mir reicht Standardumgang nicht aus, um gebührend den mir "zustehnden" Zugang (gelebte Beziehung) zu meinem Sohn "wieder" zu finden. Ich hatte ihn ja bereits über Jahre gehabt. Ich hoffe daher, dass das hier "endlich" zur Kenntnis genommen wird.

Die Vergleiche, aus denen die insgesamt vier Umgangsregelungen resultierten, waren "keine" eigenständigen Anträge auf Regelung von Umgang. Den Umgang zu regeln, war immer nur "ein Teilpunkt" von mehreren Punkten. Das war ganz sicher fehlerhaft meinerseits. So einen Schitt hätte ich von Anfang an "nicht" zulassen dürfen. Aber über "hätte" nachzudenken nützt mir und meinem Sohn heute nicht wirklich weiter.

Wenn ich ergo demnächst, demnächst hat seinen berechtigten Grund, Antrag auf Regelung von Umgang stellen werde, dazu nutze ich die hier bei tfq eingestellte Mustervorlage, wie sollten die wichtigen Sanktionsmaßnahmen ausgestaltet sein? Da gibt es ja die unterschiedlichsten Varianten mittlerweile.

Was noch wichtig ist. Ich werde eine "flexible" Umgangsausgestaltung einfordern und keine standardgemäße. Ich bin regelmäßiger Schichtarbeiter und da kann der Umgang sehr wohl und sogar ziemlich gut angepasst werden. Samstag-Sonntag-Umgang ist für Schichtarbeiter auch Montag-Dienstag, Dienstag-Mittwoch usw... möglich.

Und noch einen Fakt führe ich an. Gehe ich für weniger Geld arbeiten, hat mein Sohn am Ende logo auch weniger Geld von mir unterm Strich raus. Ist doch ein voll logisches Argument. Ist jedenfalls meine Meinung.

Achja. Wenn es vor das Gericht geht, was es ja nicht zwingend muss, ich bin ja stets gesprächsbereit und erreichbar für die Mutter, dann komentiere ich den wohl vermutlich kommenden Wortpfeffer der KM in ähnlicher Weise wie @wackelpudding bezüglich dem Antrag auf Familienhilfe. Ich glaube, davon brauchen die vor Gericht jede Menge.

Also. Zur Formulierung der Sanktionsmaßnahmen bin ich für jeden Tipp dankbar. Ok!
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant? - von Dzombo - 04-12-2012, 15:58
Dzombos Gutachtenverweigerung - von Dzombo - 18-09-2014, 05:44

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