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Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013
#50
Zitat:dass diese lange Ehedauer mittlerweile ein sehr wichtiges Kriterium bei der Festsetzung eines langen oder auch unbegrenzten Unterhaltsanspruches sein kann.
Beim BGH war das nie anders.

Da galt auch zwischen 2008 und 2013 dass EU grundsätzlich unbefristet zu sein hat.
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RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von Touran - 19-03-2013, 00:11
RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von beppo - 13-05-2015, 13:49

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