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Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013
#4
(13-12-2012, 14:35)borni schrieb: Für mich eigentlich bloß ein Appell des Gesetzgebers an die Familienrichter, die BGH-Urteile auch zu beachten.
Um auch wirklich sicher zu gehen, in kommenden Zeiten die Staatskassen nicht zu belasten.

Meiner Meinung nach eine ganz kühle Berechnung. Frauen heiraten im Durchnitt mit 30 Jahren, Männer mit 33.
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/...ungen.html

Die durchscnittliche Ehedauer ist in den letzten Jahren immer gestiegen und lag 2011 bei 14,5 Jahren. Bei dieser Ehedauer ist zumindest schonmal nicht mehr von einer Ehe von "kurzer" Dauer zu reden.
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/...ungen.html

Zukünftig rechne ich also mit geschiedenen Frauen meist so Ende 40 bis Anfang 50.
Eine ganztägige Berufsaussübung zu fordern ist jetzt schon kaum möglich. Zukünftig also so gut wie gar nicht.

Somit gehe ich davon aus, dass jeder Trottel (also Mann!), der in den letzten Jahren geheiratet hat oder das demnächst vor hat, den EU/BU/AU nie wieder von der Backe kriegt!
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RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von blue - 13-12-2012, 15:22
RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von Touran - 19-03-2013, 00:11

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