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Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013
#9
(13-12-2012, 16:32)JahJahChildren schrieb: Aber der ist wenigstens Erzieher mit schmalem Geld und seine Frau verdient mehr. Big Grin

Wenn schon heiraten, dann ist das genau die richtige Taktik. Die Massgaben des Unterhaltsrechts sagen zu uns:

- die wichtigste Eheeigenschaft eurer Partnerin ist ihr Bankkonto und ihr Job.
- es ist eure Pflicht, eure Partnerin zur Arbeit zu zwingen, verweigert sie das ist es besser sich scheiden zu lassen wie nachzugeben, ansonsten könnt ihr lebenslang dafür bestraft werden.
- eigene Erwerbsleistung bringt Verluste, Erwerbsleistung eurer Partnerin Gewinne. Viel Engagement heisst viel zahlen müssen, wenig Engagement heisst viel kassieren.
- verlass dich auf nichts und niemand. Die Bediungungen eures wichtigsten Vertrages des Lebens ändern wir, die Regierung, mit einem Federstreich ganz wie es uns beliebt rückwirkend, vorauswirkend, grundlegend. Und die allerwichtigsten Punkte verstecken wir gut in einer kafkaesken Rechtssprechung - die ihr bezahlt.
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RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von p__ - 13-12-2012, 16:55
RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von Touran - 19-03-2013, 00:11

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