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Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013
#11
(13-12-2012, 16:55)p schrieb: - Die Bediungungen eures wichtigsten Vertrages des Lebens ändern wir, die Regierung, mit einem Federstreich ganz wie es uns beliebt rückwirkend, vorauswirkend, grundlegend.

Ich bin da grad mal in meinem Fall kurz durchgegangen.
- Geheiratet 2000
- Anfang 2007 Scheidungsurteil (BU ohne Befristung jedoch Halbtagsjob für Ex ausgeurteilt, somit Herabsetzung des BU)
War wohl gerade so ein kleiner Umschwung wegen des "Reförmchens" zu spüren.
- Anfang 2011 freigekauft mit Abfindung für Ex
- Anfang 2012 die letzten Scheidungs-Folge-Kosten (Ratenzahlung für Gegen-RAttin)

Bei einer Ehedauer von ca. sechs Jahren hatte ich nach der Trennung in 2005 also bis 2012 für meinen Fehler zahlen müssen!

Im Nachhinein betrachtet muß ich nun gestehen, dass ich wirklich noch einigermassen Heil dabei bei weg gekommen bin! Sad

Bei Deiner Aufzählung @p kann ich Dir nur voll zustimmen!
Falls ich noch Kontakt zu meinem Sohn hätte, würde ich ihm jeden Tag eintrichtern, sich bloß ein Mädchen zu suchen, was mindestens genauso viel verdient wie er und die Kindesbetreuung unbedingt mit seiner Angetrauten aufteilen sollte!
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RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von blue - 13-12-2012, 17:48
RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von Touran - 19-03-2013, 00:11

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