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Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013
#23
Rechtssicherheit ist also in keiner Weise gegeben. Wer vor einem Jahr geheiratet, und darauf vertraut hat, daß die aktuelle Rechtslage Anwendung findet, ist voll in die Falle getappt. Für ihn gilt nicht etwa Bestandsschutz, sondern möglicherweise lebenslanger Unterhalt. Das sind Zustände wie in einem Unrechtsstaat, wo willkürlich gehandelt wird.
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RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von lordsofmidnight - 22-12-2012, 10:51
RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von Touran - 19-03-2013, 00:11

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