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Einigungsgebühr an den Anwalt zahlen?
#7
Meine RAttIn hatte dies auch einmal gefordert, obwohl ich die "Einigung" auf meinen Vorschlag selbst ausgehandelt hatte (Streitwert war höher). Sogar die Vereinbarung selbst hat der gegnerische Anwalt erstellt. Diese musste ich dann noch korrigieren, weil sie ehrabschneidende Formulierungen enthielt.

Habe dann wiederum mit der RAttIN verhandelt und ihr Honorar gekürzt.

Alles war aber nur möglich, weil ich allen Parteien die lange Nase aus dem unpfändbaren Ausland gezeigt habe.
Mit Wohnsitz und Einkommen in D'land hat Dich die Schmarotzerbande am Sack, das ist leider so..
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RE: Einigungsgebühr an den Anwalt zahlen? - von Clint Eastwood - 20-01-2013, 06:02

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