23-11-2015, 11:35
(23-11-2015, 10:54)meiloheilo schrieb: Ich nehme an die Hütte muss an jemand gehen der Geschäftsfähig ist, oder?
Der Nießbrauch geht dann ganz normal als Wohnwertvorteil rein nehm ich an
Öhm ich les grade noch bei Wikipedia, der Nießbrauch wäre Pfändbar...... wie verhält es sich denn damit?
Ich habe das alles erst nach der Scheidung gemacht.
Pfändbar am Nießbrauch wären nur die Mieteinnahmen, so sie denn auch tatsächlich erzielt werden.
Ist bei mir nicht relevant, da die Eigentümerin des Hauses wesentlich jünger ist als ich und mich noch einige Jahre überleben wird. Und so lange sie in dem Haus lebt, kann ich es nicht vermieten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1