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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#26
(15-02-2013, 13:33)Desaster2005 schrieb: Leider ist es so, das das bei uns zuständige Jugendamt (Ostdeutschland), die Sachen "grundsätzlich" umfangreich per Post haben will. Auf die Schiene mit der Email mit angehängten PDF - Dateien lassen die sich nicht ein (Sie müßten ja etwas mit ihrem "Aufwand" ausdrucken).

Das ist jetzt die Frage, ob man(n) sich von der Zusammenarbeit mit dem JA etwas verspricht oder nicht. Wenn ja, wäre es möglicherweise nicht opportun, wegen Formfragen eine Front aufzumachen. Ansonsten gehe ich davon aus, dass das JA ihm vorliegende Informationen zu verwerten hat, gleichgültig, wie sie ihm angeboten werden. Wenn auf einer bestimmten Form bestanden wird, ist die Frage nach der zugrunde liegenden Rechtsvorschrift sicher bei der Sachklärung hilfreich...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von wackelpudding - 15-02-2013, 14:42
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von karlma - 17-02-2013, 22:54

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