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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#62
Ich sehe das ähnlich wie Du DNO, ich bin eigentlich der Meinung das es genau so bei einem Darlehen aussehen müßte:

382,00 € Regelbedarf + 37,40 € Darlehensbegleichen mit 10% (400,00 € Gesamtkaution) = 419,40 € Gesamt

Somit sollte der Auszahlungsbetrag 382,00 lauten und nicht 344,60 €. Ich habe auch zu dem Thema allesamt nur widersprüchliche Stellungnahmen gelesen, und somit scheint es mittlerweile Gang und Gebe zu sein, das Darlehen grundsätzlich nur noch abgerechnet, anstatt auf Grund eines Mehrbedarfs aufgerechnet werden.

Nachvollziehen kann ich mir das Aufgrund oder gerader weil menschlicher Logik trotzdem nicht.

Hier mal etwas zu dem Thema:
http://www.kanzlei-blaufelder.com/hartz-...bstottern/

Es wird grundsätzlich immer von "Aufrechnen" gesprochen.
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RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von Desaster2005 - 16-02-2013, 17:46
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von karlma - 17-02-2013, 22:54

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