Wenn sie Elterngeld bekommt, ist sie beitragsfrei versichert, incl. Kind.
Elterngeld gibt's immer, ggf. eben nur 300€. Und die werden auf Sozialleistungen angerechnet, aber nicht auf Betreuungsunterhalt.
Probleme gibt es meist wenn sie vorher privat versichert war, bei selbständiger Tätigkeit und ähnlichen Fallkonstellationen. Hat sie bisher immer nicht-selbständig gearbeitet, war arbeitslos o.ä. besteht in der Regel durchgehend eine Mitgliedschaft in der gesetzl. Krankenversicherung.
Also sofortiges Heiraten ist wegen Krankenversicherung auch nicht nötig.
Elterngeld gibt's immer, ggf. eben nur 300€. Und die werden auf Sozialleistungen angerechnet, aber nicht auf Betreuungsunterhalt.
Probleme gibt es meist wenn sie vorher privat versichert war, bei selbständiger Tätigkeit und ähnlichen Fallkonstellationen. Hat sie bisher immer nicht-selbständig gearbeitet, war arbeitslos o.ä. besteht in der Regel durchgehend eine Mitgliedschaft in der gesetzl. Krankenversicherung.
Also sofortiges Heiraten ist wegen Krankenversicherung auch nicht nötig.