13-03-2013, 18:33
(13-03-2013, 18:16)Nathan schrieb:(13-03-2013, 18:13)Pistachio 00 schrieb: .. so oft völlig falsche Ratschläge ...
Ratschläge eines versierten Strafrechtsanwalts zum Verhalten bei Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter.
http://www.ra-langhanki.de/prax-vernehm.htm
Wenn Du schon lediglich anwaltliche Webseiten als Grundlage eines sachunkundigen Ratschlages benutzt, solltest Du wenigstens vorher bis zu Ende lesen können:
Zitat:Werden Sie einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt, besteht eine Pflicht zum Erscheinen nur dann, wenn die Ladung zur Vernehmung ausnahmsweise von der Staatsanwaltschaft, der Steuerfahndung oder von einem Richter kommt.Mannomann ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel