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Berechnung: Dispozinsen und Einmalzahlungen über wieviel Jahre?
#6
Sei froh, dass beim Zugewinn- und Versorgungsausgleich nicht viel zusammenkommt. Allein das wäre schon ein Grund, niemals vor 40 zu heiraten und dann nur jemand, der adäquaten Verdienst und Vermögen hat. Was du getan hast, war ein Kardinalfehler, für den insbesondere jüngere Männer ohne persönliche eindringliche Erfahrungen besonders anfällig sind. Die glauben nämlich selten, was andere ihnen erzählen, hören nicht zu, wollen das nicht wissen. Ist ja auch unangenehm, dieser Unterhalt- und Scheidungskram - aber leider, leider richtig.

Davon bist du jetzt geheilt, denke ich.

Den Ehegattenunterhalt überstehst du schon. Der wird begrenzt sein. Der Kindesunterhalt wird dir aber noch 25 Jahre wie eine Eisenkugel am Bein hängen, du bist 50 wenn du da raus bist (vorausgesetzt du produzierst keine weiteren Unterhaltberechtigten), deine besten Jahre im Leben. In der Gesamtsumme ist der viel, viel höher wie der aufsummierte Ehegattenunterhalt.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Berechnung: Dispozinsen und Einmalzahlungen über wieviel Jahre? - von p__ - 30-03-2013, 21:40
[geteilt] Besuch vom GV - von Antragsgegner - 21-04-2013, 17:45

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