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Auf der sicheren Seite - Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb
#2
Vor Gericht gibt es keine Sicherheit.
Schon gar nicht für Väter in Familiensachen.

Nichts zu verdienen schützt dich nicht.
Es reicht, dass du verdienen könntest.

Ja, wenn du den gerichtlich bestellten Gutachter davon überzeugen kannst, dass du so meschugge bist, dass du nicht mal Papiertüten kleben kannst.
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RE: Auf der sicheren Seite - Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von beppo - 27-04-2013, 10:51

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